Wichtige Zahlen für den Führerschein

Technische Details

  • Profiltiefe (mind.): 1,6 mm
  • Ladung darf nach vorne herausragen: ab einer Höhe von 2,50m
  • Klasse B: Max. 1 Anhänger (höchstes Gesamtgewicht 3,5 t)
  • Hauptuntersuchung: 2 Jahre (außer Neuwagen = 3 Jahre)
  • Abgasuntersuchung: alle 2 Jahre
  • Kennzeichnung nach hinten ragender Ladung: ab 1 m
  • Kennzeichnung zur Seite überragender Ladung: 0,40 m
  • Höchste weite Fahrzeug: 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,60 m)
  • Höchstzulässige Höhe: 4 m
  • Einzelfahrzeug zulässige Länge: bis 12 m
  • Zulässige Länge mit Anhänger: 18 m

Geschwindichkeit

  • Richtgeschwindigkeit Autobahnen: 130 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h
  • Mindestgeschwindigkeit Autobahn/Kraftfahrstraße: 60 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit bei Nebel und Sichtweite unter 50 m : 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • PKW mit Schneeketten: 50 km/h
  • Höchstgeschwindigkeit geschlossener Ortschaft: 50 km/h
  • Max. Geschwindigkeit Verkehrsberuhigter Bereich: 7 km/h

Bremsen

  • Verdoppelung der Geschwindigkeit: 4-mal so lang ist der Bremsweg
  • Reaktionsweg: (Geschwindigkeit : 10) x 3
  • Bremsweg: (Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10)
  • Gefahrenbremsung: Bremsweg : 2
  • Anhalteweg: Reaktionsweg + Bremsweg
  • Max. Länge Anhalteweg bei Sichtweite von 50 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 25 m
  • Max. Länge Anhalteweg bei 80 m Sichtweite: 40 m

Halten/ Parken

  • Abstand beim Parken von der Fahrstreifenbegrenzung: 3 m
  • Halten außerorts Bahnübergang: 50 m vor Andreaskreuz
  • Halten/ Parken innerorts Bahnübergang: 5 m vor Andreaskreuz
  • Abstand Parken vor Kreuzungen und Einmündungen: 5 m
  • Parken vor und nach Haltestellenschildern: 15 m
  • Mindestabstand beim Halten vor verdeckten Ampeln, Andreaskreuz und Schildern: 10 m
  • Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min
  • Höchstgesamtmasse Gehwege: 2,8 t

Fahrweise/ Abstand

  • Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für LKW(über 7,5 t): 0-22 Uhr
  • LKW (3,0 t) + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn/Landstraße: 80km/h
  • PKW + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn/Landstraße: 80 km/h
  • Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h Abstand (2 Sekundenregel): 60 m
  • Bei einer Länge von 7 m eines Fahrzeuges: es muss so viel Abstand gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann
  • Abstand Leitpfosten Autobahn/Landstraße: 50 m
  • Mindestabstand von Fußgängern: 1,50 m
  • Mindestabstand beim Überholen von Zweiradfahrern: 1,50 m
  • Mindestabstand vorbeifahren an parkendem Auto: 1 m
  • Max. Abstand beim Abschleppen: 5 m
  • Abstand PKW in der geschlossenen Ortschaft: 3 PKW-Längen
  • Innerorts freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
  • Wann darf man Nebelschlussleuchte benutzen: max. 50 m Sichtweite

Stand: Oktober 2015

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