Wichtige Zahlen für den Führerschein
Technische Details
- Profiltiefe (mind.): 1,6 mm
- Ladung darf nach vorne herausragen: ab einer Höhe von 2,50m
- Klasse B: Max. 1 Anhänger (höchstes Gesamtgewicht 3,5 t)
- Hauptuntersuchung: 2 Jahre (außer Neuwagen = 3 Jahre)
- Abgasuntersuchung: alle 2 Jahre
- Kennzeichnung nach hinten ragender Ladung: ab 1 m
- Kennzeichnung zur Seite überragender Ladung: 0,40 m
- Höchste weite Fahrzeug: 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,60 m)
- Höchstzulässige Höhe: 4 m
- Einzelfahrzeug zulässige Länge: bis 12 m
- Zulässige Länge mit Anhänger: 18 m
Geschwindichkeit
- Richtgeschwindigkeit Autobahnen: 130 km/h
- Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft: 100 km/h
- Mindestgeschwindigkeit Autobahn/Kraftfahrstraße: 60 km/h
- Höchstgeschwindigkeit bei Nebel und Sichtweite unter 50 m : 50 km/h Höchstgeschwindigkeit
- PKW mit Schneeketten: 50 km/h
- Höchstgeschwindigkeit geschlossener Ortschaft: 50 km/h
- Max. Geschwindigkeit Verkehrsberuhigter Bereich: 7 km/h
Bremsen
- Verdoppelung der Geschwindigkeit: 4-mal so lang ist der Bremsweg
- Reaktionsweg: (Geschwindigkeit : 10) x 3
- Bremsweg: (Geschwindigkeit : 10) x (Geschwindigkeit : 10)
- Gefahrenbremsung: Bremsweg : 2
- Anhalteweg: Reaktionsweg + Bremsweg
- Max. Länge Anhalteweg bei Sichtweite von 50 m auf einer unübersichtlichen und engen Straße: 25 m
- Max. Länge Anhalteweg bei 80 m Sichtweite: 40 m
Halten/ Parken
- Abstand beim Parken von der Fahrstreifenbegrenzung: 3 m
- Halten außerorts Bahnübergang: 50 m vor Andreaskreuz
- Halten/ Parken innerorts Bahnübergang: 5 m vor Andreaskreuz
- Abstand Parken vor Kreuzungen und Einmündungen: 5 m
- Parken vor und nach Haltestellenschildern: 15 m
- Mindestabstand beim Halten vor verdeckten Ampeln, Andreaskreuz und Schildern: 10 m
- Halten an Bushaltestellen: nicht länger als 3 min
- Höchstgesamtmasse Gehwege: 2,8 t
Fahrweise/ Abstand
- Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für LKW(über 7,5 t): 0-22 Uhr
- LKW (3,0 t) + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn/Landstraße: 80km/h
- PKW + Anhänger Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn/Landstraße: 80 km/h
- Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h Abstand (2 Sekundenregel): 60 m
- Bei einer Länge von 7 m eines Fahrzeuges: es muss so viel Abstand gehalten werden, dass ein überholendes Auto einscheren kann
- Abstand Leitpfosten Autobahn/Landstraße: 50 m
- Mindestabstand von Fußgängern: 1,50 m
- Mindestabstand beim Überholen von Zweiradfahrern: 1,50 m
- Mindestabstand vorbeifahren an parkendem Auto: 1 m
- Max. Abstand beim Abschleppen: 5 m
- Abstand PKW in der geschlossenen Ortschaft: 3 PKW-Längen
- Innerorts freie Fahrstreifenwahl: bis 3,5 t
- Wann darf man Nebelschlussleuchte benutzen: max. 50 m Sichtweite
Stand: Oktober 2015