Verstöße in der Probezeit
Die meisten Fahranfänger befürchten, während der Probezeit über eine rote Ampel zu fahren, oder ein anderes Verkehrsdelikt zu begehen und deswegen zur Nachschulung gehen zu müssen.
Was passiert, wenn du während der Probezeit gegen die Verkehrsregeln verstößt?
Hier muss unterschieden werden, wie schwer das Vergehen ist:
Verwarnungsgelder, z. B. für falsches Parken, ziehen keine weiteren Maßnahmen nach sich. Begeht man aber in den zwei Jahren einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße), so ordnet die Behörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an, welches nur von Fahrlehrern mit besonderer Seminarerlaubnis durchgeführt werden darf. Die Probezeit verlängert sich dann von zwei auf vier Jahre. Bei Nicht-Teilnahme am Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen! Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.
Im folgenden findest du Beispiele für Verkehrsverstöße nach den Kategorien A und B.
Beispiele für A-Verstöße
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahrlässige Tötung
- Fahrlässige Körperverletzung
- Nötigung
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Verkehr
- Vollrausch
- Unterlassene Hilfeleistung
- Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbot oder trotz Verwarnung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
- Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, die Geschwindigkeit, den Abstand, das überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, die Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen, das Verhalten an Bahnübergängen, das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, das Verhalten an Fußgängerübergängen, übermäßige Straßenbenutzung, das Verhalten an Ampeln, Dauerlichtzeichen, dem STOP-Schild sowie gegenüber Haltezeichen der Polizei
- Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter oder nicht zugelassener Kfz oder Anhänger
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen
- Befördern von Fahrgästen ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Beispiele für B-Verstöße
- Weniger schwer wiegende Zuwiderhandlungen, sofern sie nicht zu den A-Verstößen zählen