Unfall... was nun?

Ein Unfall, sei es auch ohne Verletzte, ist für alle Betroffenen immer unangenehm. Damit Sie im Ernstfall nichts falsch machen, sollten Sie die folgenden Tipps beherzigen

Der kleine Lebensretter - Verkehrsunfall

Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht:

  • Eigenes Fahrzeug in 10-20 m Sicherheitsabstand abstellen
  • wenn vorhanden: Warnweste anziehen
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warndreieck im Abstand von mind. 100 m aufstellen
  • Bei Kurven und Bergkuppen das Warndreieck davor aufstellen
  • Notruf und Erste Hilfe leisten.

Rettung aus einem KFZ

Möglicherweise müssen Sie verletzte oder bewusstlose Personen aus einem KFZ befreien:

  • Gurt lösen / eventuell durchschneiden
  • Den Bewusstlosen an der fernen Hüfte fassen und auf die Sitzkante ziehen
  • Betroffenen an der fernen Hüfte und am nahen Knie fassen und mit dem Rücken zur Tür drehen
  • Betroffenen im Rettungsgriff fassen
  • Betroffenen vorsichtig aus dem Fahrzeug ziehen
  • Betroffenen an einen sicheren Ort bringen, zudecken

Richtig Hilfe holen!

Sind Personen verletzt, muss ein Rettungsdienst, ggf. auch über die Polizei oder die Feuerwehr, verständigt werden. Dies kann über Notrufeinrichtungen an den Straßen oder über die

Polizei: 110
Feuerwehr: 112

erfolgen.

 

Wichtig sind hierbei folgende Angaben:

  • Wer ruft an - nennen Sie Ihren Namen.
  • Wo ist die Unfallstelle - bei getrennten Fahrstreifen die Fahrtrichtung angeben.
    Was ist passiert.
  • Wie viele Personen sind verletzt und sind diese noch ansprechbar.

Warten Sie Rückfragen des Gesprächpartners ab, meist will er noch Ihre telefonische Erreichbarkeit oder Anschrift erfragen. Holen Sie immer die Polizei bei Unfällen mit Toten, Verletzten, hohem Sachschaden, Unfallflucht oder Verdacht einer Straftat. Bei Verständigung wird die Polizei immer zum Unfall kommen.

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  • verkehrsopferschutz.pdfWeitere Informationen und Tipps der Polizei für Opfer und Geschädigte von Verkehrsunfällen finden Sie in der Broschüre "Was geschieht, wenn's passiert ist?".

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