Gültigkeit ausländischer Führerscheine in Deutschland ohne Umschreibung

Gemäß Artikel 45 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union muss die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU gewährleistet sein. Das bedeutet, dass EU-Bürger das Recht haben, in einem anderen EU-Staat auf Arbeitssuche zu gehen sowie dort zu leben und arbeiten.

Während es viele Deutsche ins Ausland zieht, lockt die erfolgreiche Wirtschaft auch viele Menschen aus anderen Staaten nach Deutschland. Nicht nur EU-Bürger sind darunter, sondern Personen aus vielen unterschiedlichen Ländern, wie etwa auch den USA.

Wenn eine Person nach Deutschland zieht, stellt sich natürlich schnell die Frage, wie es sich mit ihrer Fahrerlaubnis verhält. Ist diese weiterhin in Deutschland gültig oder müssen Betroffene ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen? Im folgenden wird erklärt, welche Regeln für EU-Bürger gelten und was Menschen aus anderen Staaten zu beachten haben.

Für Bürger aus der EU sowie aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – zu Letzteren gehören Island, Liechtenstein und Norwegen – gelten hierbei besondere Regeln. Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis ist in diesem Fall nicht zwingend nötig. Besitzen EU- bzw. EWR-Bürger einen gültigen nationalen Führerschein, so dürfen sie mit diesem in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für welche die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Einschränkungen können bei den Bus- und Lkw-Klassen bestehen. Eine Übersetzung des Führerscheins ist in der Regel nicht nötig. Sie müssen einen solchen ausländischen Führerschein auch nicht umschreiben lassen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen. Läuft die Gültigkeit des ausländischen Führerscheins ab, erhalten Sie, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen, einen deutschen Führerschein der entsprechenden Klassen.

Anders verhält es sich jedoch bei Personen aus anderen Staaten. Begründen diese einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, verliert ihre alte Fahrerlaubnis nach spätestens sechs Monaten ihre Gültigkeit, was eine Umschreibung des Führerscheins nötig macht. Spätestens nach sechs Monaten müssen Betroffene also die ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Es gelten jedoch keine einheitlichen Regelungen bezüglich der Umschreibung. Ein ausländischer Führerschein aus Drittstaaten wird anders behandelt als ein solcher, der in einem Land ausgestellt wurde, welche in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt werden. In der Regel müssen Personen aus Drittstaaten, die ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen wollen, eine praktische Fahrerlaubnisprüfung für die jeweiligen Klassen ablegen. Wird ein Land jedoch in der Anlage 11 zur FeV aufgeführt, kann ganz oder teilweise auf diese Pflicht verzichtet werden.

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