Transport International de Marchandises par la Route
Internationales Zollverschlussanerkenntnis
Straßenfahrzeuge, die einen TIR-Transport mit Carnet TIR (Beförderung von Waren unter Zollaufsicht) durchführen, müssen vorne und hinten eine rechteckige, 25 x 40 cm große Tafel mit der Aufschrift „TIR“ in weißer Farbe auf blauem Grund tragen. Diese Tafeln müssen abnehmbar und so angebracht sein, dass sie gut sichtbar sind.
Unter einem „TIR-Transport“ ist die Beförderung von Waren - ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen - von einem Abgangszollamt bis zu einem Bestimmungszollamt, im Rahmen des so genannten „TIR-Verfahrens“ zu verstehen.
Dies bedeutet, dass für Waren, die unter Verwendung eines Carnet TIR befördert werden, Eingangs- oder Ausgangsabgaben bei den Durchgangszollämtern nicht gefordert werden und für Waren, die unter Zollverschluss mit Straßenfahrzeugen unter Verwendung eines Carnet TIR befördert werden, eine Beschau bei den Durchgangszollämtern grundsätzlich nicht vorgenommen wird.
Für die vorübergehende Einfuhr von Straßenfahrzeugen, die für den Warentransport mit Carnet TIR benutzt werden, ist kein besonderes Zolldokument erforderlich.