Die Sicherheitsprüfung - SP

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist neben der HU und AU ein weiterer wichtiger Teil der Fahrzeugüberwachung.

Kraftomnibusse, LKW über 7,5 t und Anhänger über 10 t sind SP-pflichtig. An diesen Fahrzeuge ist 6 Monate nach der letzten Hauptuntersuchung (HU) eine SP durchzuführen. Neufahrzeuge sind in den ersten ein bis drei Betriebsjahren von der SP befreit (gewichtsabhängig). Bei der SP werden sicherheitsrelevante Bauteile und Teile, die besonders verschleißanfällig sind, kontrolliert.
Die Fälligkeit der nächsten SP wird durch ein SP-Schild am Heck der Fahrzeuge und eine darauf angebrachte Prüfmarke dargestellt.

Die Gesetzliche Regelungen

Diese Fahrzeuge müssen nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zur Sicherheitsprüfung:

  • Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h (Lkw, Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen)
  • Anhänger, Auflieger und angehängte Arbeitsmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t
  • Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen oder mehr als 8 Fahrgast-Sitzplätzen

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