Die Schlechtwetterleuchten
In der „Dunklen Jahreszeit“ der beste Schutz für sich und andere: die intakte Beleuchtung! Jetzt kommen auch die extra hellen Zusatzleuchten voll zur Geltung und zum Einsatz – aber nur unter bestimmten Bedingungen:
Nebelschlussleuchte (vorgeschriebene Ausrüstung)
NUR einschalten bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern (…und nur dann)! Dann darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Bei besserer Sicht daran denken, Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten. Die Blendwirkung gefährdet sonst den Hintermann.
Nebelscheinwerfer (optional)
NUR einschalten bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall. Die Zusatzlampen vorne leuchten Straßenrand und Leitlinie besser aus.