§46 BGV D29 Rückwärtsfahren und Einweisen
Bei der Warenanlieferung durch Lastkraftwagen erfordern die Straßen- und Betriebsverhältnisse es meist, dass der LKW rückwärts in den Warenannahmebereich fahren muss. Ein täglicher Vorgang, dessen Gefährlichkeit sowohl vom LKW-Fahrer als auch von Personen in der Nähe des Fahrzeuges oft unterschätzt wird. Allein innerhalb eines Jahres starben zwei im Einzelhandel Beschäftigte, nachdem sie von rückwärtsfahrenden LKW überfahren wurden. Folgendes ist dabei unbedingt zu beachten:
- Der Fahrzeugführer darf nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sichergestellt ist, dass Versicherte nicht gefährdet werden; kann dies nicht sichergestellt werden, hat er sich durch einen Einweiser einweisen zu lassen.
- Einweiser dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrzeugführers und nicht zwischen dem sich bewegenden fahrzeug und in dessen Bewegungsrichtung befindlichen Hindernissen aufhalten; sie dürfen während des Einweisens keine andere Tätigkeit ausführen.
Verantwortung
Die Gesetzgebung berücksichtigt diese besonderen Gefahren in der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 9 Absatz 5) und in der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D 29, § 46 Absatz 1). Beide Rechtsquellen fordern, dass eine Gefährdung von Personen beim Rückwärtsfahren von LKW ausgeschlossen werden muss.
Dafür sind sowohl der Fahrzeugführer als auch der Unternehmer verantwortlich. Strafrechtlich verfolgt wird bei einem Unfall der Fahrer, der ohne Sicherheitsmaßnahmen rückwärtsfährt. Betroffen ist aber auch der Unternehmer, der auf seinem Betriebsgelände nicht dafür Sorge trägt, dieser Gefährdung entgegenzuwirken.
Die Unfallverhütungsvorschrift sieht Sicherheitsmaßnahmen vor, die die Gefährdung von Menschen vermindern:
- Einweisung des LKW-Fahrers durch einen Einweiser
- Abschrankung des Gefahrbereichs
- Anordnung von Verkehrsspiegeln
- Funksprechverkehr
- Videoanlagen
Sofern das Betriebsgelände nicht ausschließlich durch betriebseigene LKW befahren wird, ist es notwendig, die Fremdspeditionen mit in die Regelungen über das Rückwärtsfahren einzubinden
Handsignale für Einweiser von Fahrzeugen
Handzeichen für allgemeine Hinweise - ACHTUNG
rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorne
Handzeichen für allgemeine Hinweise - HALT
beide Arme seitwärts waagrecht ausstracken, Handflächen zeigen nach vorne
Handzeichen für allgemeine Hinweise - HALT-GEFAHR
beide Arme seitwärts waagrecht austrecken, Handflächen zeigen nach vorn und Arme abwechselnd anwinkeln und strecken
Handzeichen für Fahrbewegungen - ABFAHREN
rechten Arm nach oben halten, Handfläche zeigt nach vorne und Arm seitlich hin und her bewegen
Handzeichen für Fahrbewegungen - HERKOMMEN
beide Arme beugen, Handflächen zeigen nach innen und mit den Unterarmen heranwinken
Handzeichen für Fahrbewegungen - Entfernen
beide Arme beugen, Handflächen zeigen nach aussen und mit den Unterarmen wegwinken
Handzeichen für Fahrbewegungen - LINKS FAHREN
vom Einweiser aus gesehen: Den linken Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und her bewegen
Der Einweiser befindet sich seitlich hinter dem Fahrzeug und zwar im Sichtbereich des Fahrers (Aussenspiegel) und außerhalb des Gefahrenbereichs
Handzeichen für Fahrbewegungen - RECHTS FAHREN
vom Einweiser aus gesehen: Den rechten Arm in horizontaler Haltung leicht anwinkeln und seitlich hin- und her bewegen
Der Einweiser befindet sich seitlich hinter dem Fahrzeug und zwar im Sichtbereich des Fahrers (Aussenspiegel) und außerhalb des Gefahrenbereichs
Handzeichen für Fahrbewegungen - ANZEIGE DER ABSTANDSVERRINGERUNG
beide Handflächen parallel halten und dem Abstand entsprechend zusammenführen