Was heißt "Rettungsgasse" eigentlich?

Die Rettungsgasse oder einfach (ursprünglich) Gasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte bei Stau und stockendem Verkehr auf mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen. Das System der Rettungsgasse stammt bereits aus den 1980er Jahren, als diese in den ersten europäischen Ländern eingeführt wurde. Aktuell (2012) ist sie in Deutschland, Tschechien, Österreich und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien auf freiwilliger Basis zu bilden.

Wie ist die Rettungsgasse zu bilden?

Bei Verkehrssituationen, die zu einem Rückstau führen, haben die Verkehrsteilnehmer der rechten Fahrspur ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur sollen zum linken Fahrbahnrand gelenkt werden. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine weitere Fahrspur für Einsatzfahrzeuge.

Unterschiedlich ist allerdings die Regelung bei mehr als zwei Spuren. Während in Deutschland und in Österreich (seit dem 1. Januar 2012) die Regelung besteht, dass zwischen der am weitesten links und der vorletzten die freie Spur gebildet werden muss, muss die freie Spur in Tschechien zwischen der rechten und der nächsten Spur freibleiben. Die Begründung für die deutsche Lösung besteht darin, dass sich auf den rechten Fahrspuren mehr LKW befinden und so mehr Restbreite für die Einsatzfahrzeuge verbleibt, wenn die Rettungsgasse zwischen der vorletzten und der letzten Spur gebildet wird. Außerdem ist die Übersicht für die Einsatzkräfte in den großen Fahrzeugen besser gegeben. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird und nicht erst bei Annäherung der Einsatzfahrzeuge, da sonst unnötig Zeit verloren geht. Die tschechische Regelung wird damit begründet, dass die Einsatzfahrzeuge die Ein- bzw. Ausfahrten leichter erreichen. Während in Deutschland der Standstreifen auch in diesem Fall nicht als Fahrbahn benutzt werden darf, fordert die ASFINAG dazu auf, in Österreich auch den Pannenstreifen zur Bildung der Rettungsgasse zu benutzen. Das Befahren des Pannenstreifens zur Bildung der Rettungsgasse ist jedoch auch in der österreichischen StVO nicht vorgesehen.

Anders als Kampagnen wie Rettungsgasse rettet Leben verbreiten, schreibt die deutsche StVO die Position der Rettungsgasse zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen nur für dreistreifige Fahrbahnen vor, sonst verlangt sie die Gasse in der Mitte der Richtungsfahrbahn.

Textquelle. www.wikipedia.de

Achtung

Die Rettungsgasse ist in Deutschland, Tschechien, Österreich (seit 01.01.2012) und Ungarn verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien ist sie auf freiwilliger Basis zu bilden!

Es drohen Bußgelder und bei Verkehrsbehinderungen sogar Anzeigen!

Offizielles Erklärungsvideo der Rettungsgasse in Österreich

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