Restalkohol: Wann darf man wieder hinters Steuer?

Wer sich am Tag nach einer feucht-fröhlichen Party hinter das Steuer setzt, riskiert einen Unfall und je nach dem sogar seinen Führerschein....

Wir erklären, wann Sie auf der sicheren Seite sind!

!!! Egal, was man für Tipps im Internet findet... weder ein paar Stunden Schlaf noch schwitzen, noch Kaffee oder ein ausgiebiges Frühstück beschleunigen den Alkoholabbau im Körper !!!

Bis man wieder richtig nüchtern ist, hilft nur eines: abwarten!

Viel Wasser, Bewegung an der frischen Luft und ein ausgiebiges und ausgeglichen Frühstück können dazu beitragen, dass man sich nach einer durchzechten Nacht weniger verkatert fühlt.

irfaq

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Wieviel Alkohol wird pro Stunde abgebaut?

Der Alkoholabbau wird zu 90 Prozent von der Leber übernommen. Pro Stunde können ungefähr 0,1g Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht abgebaut werden. Das entspricht 0,1 bis 0,15 Promille

Kategorie: Restalkohol
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Was hilft beim Abbau von Alkohol?

Weder schlafen, noch Kaffee trinken, essen oder viel bewegen sorgen dafür, dass Alkohol schneller abgebaut wird. Bis man wieder nüchtern ist, hilft nur eins: abwarten

Kategorie: Restalkohol
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Wie könnte so ein Rechenbeispiel aussehen?

Ein Rechenbeispiel für Männer:
Ein 80 Kilo schwerer Mann trinkt zwischen 20 und 1 Uhr fünf 0,5-Liter-Gläser Bier und zwei Schnäpse, dann hat dieser Mann um 1 Uhr ungefähr 1,5 Promille Alkohol im Blut. Wenn man davon ausgeht, dass rund 0,1 Promille pro Stunde abgebaut werden, beträgt der Alkoholpegel um 8 Uhr morgens - also 7 Stunden später - immer noch ungefähr 0,8 Promille.

Auf der sicheren Seite ist der Autofahrer in diesem Beispiel erst wieder ab ungefähr 14 Uhr. denn dann ist der Alkoholgehalt unter 0,3 Promille gesunken. Aber Achtung: auch zwischen 0,3 und 0,5 Promille riskiert man seinen Führerschein und eine Geldstrafe, wenn man beim Fahren Auffälligkeiten zeigt.

 

Ein Rechenbeispiel für Frauen:
Eine 55 Kilo schwere Frau trinkt zwischen 20 und 1 Uhr fünf 0,5-Liter-Gläser Bier und zwei Schnäpse, dann hat diese Frau um 1 Uhr ungefähr 1,7 Promille Alkohol im Blut. Wenn man davon ausgeht, dass rund 0,1 Promille pro Stunde abgebaut werden, beträgt der Alkoholpegel um 8 Uhr morgens - also 7 Stunden später - immer noch ungefähr 1,0 Promille.

Auf der sicheren Seite ist die Autofahrerin in diesem Beispiel erst wieder ab ungefähr 16 Uhr. denn dann ist der Alkoholgehalt unter 0,3 Promille gesunken. Aber Achtung: auch zwischen 0,3 und 0,5 Promille riskiert man seinen Führerschein und eine Geldstrafe, wenn man beim Fahren Auffälligkeiten zeigt.

Kategorie: Restalkohol
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Alkohol Bußgeldkatalog
BeschreibungBußgeldPunkteFahrverbot
In der Probezeit gegen die 0 Promille grenze verstoßen250€1kein Fahrverbot
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze:
... beim 1. Mal500€21 Monat
... beim 2. Mal1.000€23 Monate
... beim 3. Mal1.500€23 Monate
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille)3Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille3Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Kategorie: Restalkohol
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Wann muss ich zu einer MPU?

Sind Sie mit mehr als 1,6 Promille in eine Alkoholkontrolle geraten, dann müssen sie zu einer sogenannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Erst nach erfolgreicher Teilnahme an einer MPU können Sie den Führerschein wiederbekommen.

Kategorie: Restalkohol
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Sind sie mit mehr als 1,1 Promille unterwegs, dann spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Eine solche Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat und wird entsprechend hart bestraft – mit einem Bußgeld von 1.000 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von 2 Monaten.

Kategorie: Restalkohol
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Können Radfahrer den Führerschein verlieren?

„Promillegrenzen gibt es ja nur für die Autofahrer“ denken viele und ahnen nicht, dass auch der Führerschein in Gefahr sein kann, wenn man mit „Alkohol im Sattel“ am Straßenverkehr teilnimmt.

Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Dabei ist es unerheblich, ob das Fahrzeug ein PKW oder ein Fahrrad ist. Für Radfahrer hat das BGH 1986 die absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,7 Promille definiert. In der Rechtsprechung gehen Gerichte heute in der Regel von einem Grenzwert von 1,6 Promille aus. Wer betrunken Fahrrad fährt und dabei mit 1,6 Promille Alkohol oder mehr erwischt wird, kann den Führerschein verlieren.

Wer mit weniger als 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert ebenfalls den Führerschein, wenn er mit „alkoholtypischem Verhalten“ auffällt. Gemeint ist beispielsweise das Fahren von Schlangenlinien oder Fahren ohne Licht in der Dunkelheit. Dem alkoholisierten Radfahrer drohen zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie eine Geldstrafe von mehreren hundert Euro, die sich am Einkommen des Radfahrers orientiert.

Auch für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es einiges zu beachten. Für PKW-Fahranfänger können alkoholbedingte Fahrauffälligkeiten auf dem Fahrrad eine Verlängerung der Probezeit zur Folge haben. Und selbst wer noch gar keinen PKW-Führerschein besitzt, kann betroffen sein: Für Jugendliche ab 16 Jahren, die in betrunkenem Zustand auf dem Fahrrad erwischt werden, kann unter Umständen der Nachweis einer MPU beim Erwerb des PKW-Führerscheins erforderlich sein.

Kategorie: Restalkohol
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger

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