Punktekonto in Flensburg

Quelle: Degener

Das "Punktekonto" ist eine im deutschen Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Datei, in der seit dem 02.01.1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert werden.

Punkte werden oft unterschätzt
Auch wenn auf den ersten Blick ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 50,- EUR verschmerzbar erscheint; die damit einhergehenden Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) werden meist unterschätzt.

Mit Punkten bewertet werden Ordnungswidrigkeiten ab 40,- EUR (1 Punkt) bis hin zu Verkehrsstraftaten, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrten und Verkehrsunfallflucht* (je 7 Punkte).
Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 - 4 Punkten; Straftaten mit 5 - 7 Punkten bewertet.

Haltbarkeit der Punkte
Oft ist auch die "Haltbarkeit" der Punkte unbekannt.
Die Tilgungsfristen betragen:

  • 2 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als insgesamt fünf Jahre);
  • 5 Jahre bei Straftaten, welche nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen;
  • 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen. Der Eintrag der Punkte erfolgt jeweils ab Rechtskraft.

Post aus Flensburg ...
Bei einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrtbundesamt (KBA) die für den betroffenen Verkehrsteilnehmer zuständige Fahrerlaubnisbehörde, welche dann entsprechende Maßnahmen ergreift.

8 - 13 Punkte
Bei einem Punktestand von 8 - 13 Punkten erfolgt eine Verwarnung mitsamt Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.
Nach freiwilliger Teilnahme an dem Aufbauseminar bei einem Punktestand von 4 - 8 Punkten können 4 Punkte abgebaut; bei einem Punktestand von 9 - 13 Punkten können 2 Punkte abgebaut werden.

14 - 17 Punkte
Bei einem Punktestand von 14 - 17 Punkten erfolgt dann die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Hat der betroffene Verkehrsteilnehmer innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht, dann erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Nach Durchführung werden dann 2 Punkte abgebaut.

18 Punkte
Bei einem Punktestand von 18 Punkten wird der Führerschein entzogen.

Hintertürchen Überliegefrist
Der Gesetzgeber hat da aber noch ein "Hintertürchen" eingebaut, nämlich die sogenannte Überliegefrist. Diese dient dazu, dass Punkte auch nach Ablauf der Tilgungsfrist quasi noch ein Jahr "aufbewahrt" werden.
 
Diese Überliegefrist soll nämlich verhindern, dass Eintragungen aus dem Verkehrszentralregister getilgt werden, obwohl bereits eine erneute Zuwiderhandlung begangen oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshinderung auslöst, welche aber erst nach Ablauf der Tilgungsfrist von bereits gespeicherten Entscheidungen an das Verkehrszentralregister mitgeteilt wird.
 
Hier ist gerade während eines laufenden, "neuen" Verfahrens im Falle von Voreintragungen besondere Vorsicht und sorgfältige Kontrolle der Eintragungen im Verkehrszentralregister geboten.

*) Der korrekte Ausdruck für Verkehrsunfallflucht, auch bekannt als Unfallflucht oder Fahrerflucht, lautet "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort".

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Verkehrsrecht aktuell

Es wurde viel über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berichtet, welches einen Bußgeldbescheid gekippt hatte, welchem eine Videoüberwachung von Autobahnverkehr zugrunde lag.
Dieses Urteil gab Anlass zur kontroversen Diskussion mit großer Bandbreite. Hierbei war ein Meinungsspektrum von "alle Blitzer sind rechtswidrig" bis hin zu "für alle Blitzer gibt es eine Rechtsgrundlage" vertreten.
Nüchtern betrachtet dürfte dieses Urteil auf jeden Fall Relevanz für Geschwindigkeitsmessungen oder auch Abstandsmessungen (zum Beispiel Brückenabstandsmessung) haben, welche Grundlage einer so genannten verdachtsunabhängigen Überwachung (Filmen aller durchfahrenden Fahrzeuge mit nachträglicher Auswertung) sind. In einem solchen Fall sollte auf jeden Fall die Unverwertbarkeit des Messergebnisses geltend gemacht werden.

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