Führerschein auf Probe - keine Zeit für Experimente!

Die Probezeit für Fahranfänger bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis dauert 2 Jahre.

Verlängerung und Aufbauseminar - das hab ich alles nicht gewollt ...

Die Probezeit kann sich aber schnell verdoppeln, wenn man innerhalb der Probezeit einen sog. "schweren Verkehrsverstoß" begangen hat und aus diesem Grund an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, dann werden es insgesamt 4 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

Schwerwiegende Verstöße

Der Gesetzgeber sieht als schweren Verkehrsverstoß alle (in der Anlage 12  A. zu § 34 FeV) aufgeführten Verkehrsstraftaten (z. B. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Trunkenheit im Verkehr) und  Verkehrsordnungswidrigkeiten an, wobei letztere mit einem Bußgeld von mindestens 40,- EUR und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h; Überfahren eines Stoppschilds oder einer roten Ampel, Alkohol am Steuer etc.

Zwei weniger schwerwiegende Verstöße

Aber auch bei zwei "weniger schwerwiegenden" Verstößen (gem. der Anlage 12 B. zu § 34 FeV) wie z. B. fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr oder Kennzeichenmissbrauch droht die Probezeit-Verlängerung auf 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Erlöschen der Betriebserlaubnis - aber die blauen LEDs waren cool ...

Selbst wenn man man seinen PKW an einen Freund verleiht und dieser z.B. einen "Sportauspuff" oder schicke blaue leuchtende LEDs oder Neonröhren zur dezenten Nachtbeleuchtung ohne Betriebserlaubnis montiert (Bußgeld 50,- EUR, 3 Punkte in Flensburg im Falle des Erlöschens der Betriebserlaubnis durch die "Umbaumaßnahme")  und erwischt wird, kann man auch als Halter dafür verantwortlich gemacht werden.
Nach Rechtskraft eines Bußgeldverfahrens kommt dann kurze Zeit später die Aufforderung der Verwaltungsbehörde, innerhalb einer vorgegebenen Frist an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Ohne Einspruch ist ein Aufbauseminar (fast) unausweichlich
Achtung: Wenn man gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegt und dieser rechtskräftig wird, kann man später gegen die zwingend folgende Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Erfolgsaussicht nichts mehr unternehmen.

Bei Wiederholung MPU!

Bei einem erneutem Verstoß, wie oben aufgeführt, droht die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)!

Bei Missachtung der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird die Fahrerlaubnis entzogen!

Die von der Verwaltungsbehörde ergriffenen Maßnahmen werden in das Verkehrszentralregister eingetragen und erst ein Jahr nach Ablauf der Probezeit gelöscht.

Quelle: RAe Romanus Schlemm (Fachanwlt für Verkehrsrecht)

Was heißt "Probezeit" eigentlich?

Der erste Führerschein wird zunächst für zwei Jahre »auf Probe« ausgestellt.
Diese Bewährungsphase nennt sich Probezeit. Sie wurde von der Bundesregierung eingefährt, um die Unfallzahlen der jungen Fahrer zu senken.

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden. Wenn man z.B. bereits mit 16 die Fahrerlaubnis Klasse A1 erlangt hat, wird für später zusätzlich erworbene Führerschein-Klassen (etwa B oder A) keine weitere Probezeit gefordert.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Fahrlehrer jederzeit gerne zur Verfügung.

Führerschein auf "Bewährung"

Der erste Führerschein wird für Fahranfänger zunächst für zwei Jahre "auf Probe" ausgestellt. Diese zwei Jahre starten an dem Tag, an dem der Führerschein ausgehändigt wird.
Dies bedeutet nicht, dass der Führerschein nicht völlig gültig ist, sondern dass der Fahranfänger seinen Führerschein erstmal auf "Bewährung" erhält.

Was passiert nach Verstößen während der Probezeit?
Jeder, der seine erste Fahrerlaubnis erwirbt, muss die Bewährungsphase absolvieren.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß ("A-Verstoß") oder zwei weniger
schwerwiegenden Verstößen ("B-Verstoß") innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit
verlängert sich um weitere 2 Jahre auf also insgesamt 4 Jahre.

Verkürzung der Probezeit durch Fortbildungsseminar für Fahranfänger
Seit Anfang 2004 gibt es die Möglichkeit, mit der freiwilligen Teilnahme an einem FSF-Seminar (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) in einer Fahrschule die Probezeit um ein Jahr zu reduzieren.

Die Probezeit gilt nicht für alle Klassen
Von der Probezeit ausgenommen sind die Klassen M, S, L und T.
Alle anderen Klassen sind zunächst mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren belegt.

Aus Statistiken geht hervor, dass über 80% der Fahranfänger ohne Vorkommnisse die Probezeit überstehen.

Verlängerung der Probezeit. Wie?

Die Probezeit für Fahranfänger verlängert sich, wenn der Führerscheinneuling während der Probezeit von zwei Jahren einem Verkehrsverstoß von über 40 Euro wegen falschen Verhaltens im Straßenverkehr begeht. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg.

Bei einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstöße) oder zwei weniger
schwerwiegenden Verstößen (B-Verstöße) innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Die Probezeit verlängert sich dann einmalig um weitere 2 Jahre.

Folgende Verkehrsverstöße können eine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen (A-Verstöße):

  • Unfallflucht
  • unterlassene Hilfeleistung
  • fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
  • Nötigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Trunkenheit am Steuer
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Benutzung unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge
  • verbotene Fahrgastbeförderung
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • überhöhte Geschwindigkeit
  • mangelnder Sicherheitsabstand
  • falsches überholen
  • falsches Abbiegen
  • unerlaubtes Wenden oder rückwärtsfahren
  • falsches Verhalten an Bahnübergängen, an öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen oder an Zebrastreifen
  • falsches Verhalten an Ampeln, am Stopp-Schild oder bei Haltzeichen von Polizeibeamten
  • Missachten der Vorfahrtsregeln
  • Unerlaubte Beleuchtungseinrichtung am Fahrzeug

Wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einer dieser Verkehrsverstöße begeht, muss er damit rechnen, dass ein Bußgeldbescheid zugestellt wird.
Die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wird in der Regel etwas später eintreffen.

Bei der dritten Auffälligkeit innerhalb der Probezeit wird dann der Führerschein entzogen. Dann heißt es für ein halbes Jahr zu Fuß gehen.

Aufbauseminar zur Probezeit.

Wer sich in der Probezeit ein A-Vergehen oder zwei B-Vergehen einhandelt, muss ein Aufbauseminar absolvieren.

Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre.

Einige A-Vergehen im Überblick:

  • Fahrerflucht
  • Trunkenheitsfahrt
  • Rote Ampel überfahren
  • Anderen Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen gefährdet
  • Beim Wenden, Rückwärtsfahren einen Anderen gefährdet
  • Zu geringer Abstand zum Vordermann
  • Bei Regen ohne Licht gefahren
  • Kennzeichen mit Folie abgedeckt
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
  • Trotz Überholverbot überholt

 

Einige B-Vergehen im Überblick:

  • Nicht angeschnallt
  • Handyverbot
  • In zweiter Reihe geparkt
  • Nicht Platzsparend geparkt

Das Aufbauseminar besitzt folgende Rahmenbedingungen:

  • Mindestens sechs und maximal zwölf Teilnehmer pro Theoriestunde
  • Vier Theoriestunden zu je 135 Minuten
  • Eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten pro Person, die zwischen der ersten und der zweiten Theoriestunde stattfinden muss

Kosten:
Im Durchschnitt 200 - 300 Euro

Ziel des Aufbauseminars:
In dem Aufbauseminar werden die Vergehen in der Gruppe besprochen und Lösungswege zur künftigen Vermeidung gesucht.

Folgen bei nicht erfolgreich abgeschlossenem Seminar:
Entziehung der Fahrerlaubnis

Support

Sie haben weitere Fragen? Dann schnell zum Hörer greifen, rufen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf Sie!

+49 (0)781 78513

Wollen Sie Ihre Anfrage per eMail an uns stellen, besuchen Sie dazu bitte einfach unsere Kontaktseite.

Unsere Bürozeiten

Mo. - Fr.
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Sie finden uns
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

Facebook

Folgen Sie uns und werden Sie ein Fan von Laitenberger! [mehr]

Externe Link's...

Bürostandort
Unser Büro finden Sie:

Laitenberger Fahrschule GmbH
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

eMail:
fahrschule@laitenberger.com
Kontakt
Unser Büro ist besetzt:

Montag - Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kunden-Hotline:
Telefon: +49 (0)781 78513
Telefax: +49 (0)781 9709753
Update cookies preferences