medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Über die MPU wird viel geredet und geschrieben. Hier will die fahrschule Laitenberger aufklären und aufzeigen, um was es in der MPU geht.
1. Gesetzliche Grundlage der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass jeder Mensch ohne gravierende Behinderungen zum Führen eines Kfz geeignet ist. Festgehalten ist dies in § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG): "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." Bestehen für die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an der Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung des Sachverhaltes eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bei der MPU wird ein Gutachten erstellt. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden auf der Basis dieses Gutachtens, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.
2. Ablauf einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
Der Ablauf der MPU hängt von der Fragestellung ab, die die Fahrerlaubnisbehörde beurteilen lassen will. In der Regel besteht die MPU aus einer medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Test. In der medizinischen Untersuchung wird abgeklärt, ob körperliche Einschränkungen zur Fahruntauglichkeit führen. Wurde die MPU aufgrund von Alkoholdelikten oder wegen Drogenmißbrauch angeordnet, so werden Blut- oder Urinproben in einem Labor untersucht. Damit kann festgestellt werden, ob immer noch zuviel Alkohol getrunken oder weiterhin Drogen genommen werden. In dem psychologischen Test werden die Lebensumstände des Führerscheinbewerbers untersucht. Es soll festgestellt werden, wie es dazu kam, dass eine MPU angeordnet werden mußte und ob der Fahrerlaubnisbewerber die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und sein Verhalten so geändert hat, dass das Risiko eines zukünftigen Fehlverhaltens erheblich reduziert bzw . ausgeschlossen wird.
3. Die wesentlichen Gründe zur Anordnung einer MPU
In den Fällen, in denen ein Alkoholdelikt mit einem Promillewert von über 1,6 Promille vorliegt oder wenn innerhalb von zehn Jahren wiederholt Alkoholdelikte bekannt wurden, muss eine MPU vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Ebenso muss die Verwaltungsbehörde ein MPU-Gutachten fordern, wenn Fahrten unter Drogeneinfluss bekannt werden, oder der Konsum "harter Drogen" (auch ohne Teilnahme am Straßenverkehr) bekannt wird. Letztendlich wird auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, wenn der Fahrer im Verkehrszentralregister in Flensburg mehr als 18 Punkte angesammelt hat, oder wenn es nach einem Aufbauseminar in der Probezeit trotzdem wieder zu Auffälligkeiten kommt.
4. Guter Rat muss nicht immer teuer sein
Sobald ein Führerscheininhaber oder ein Führerscheinbewerber Befürchtungen hat, dass er eventuell seine Fahreignung durch eine MPU beweisen muss, sollte er handeln. Fragen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde nach, ob man Zweifel an Ihrer Eignung hat. Falls ja, dann informieren Sie sich bei einer amtlich anerkannten Gutachter- oder Beratungsstelle. Keinesfalls können Sie Eignungszweifel dadurch ausräumen, dass Sie einen EU-Führerschein im Ausland machen. Sie verzögern lediglich die anstehende MPU und verursachen enorme Mehrkosten für sich selbst.
5. Die MPU als Chance
Betrachten Sie die medizinisch psychologische Untersuchung als Chance, die durch Ihr eigenes Verhalten verursachten Zweifel an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Möglicherweise wirken sich die Aufarbeitung von Problemen und die änderung von Verhaltensweisen in der Vorbereitung für eine MPU positiv auf Ihre gesamten Lebensumstände aus. Viele Alkoholiker werden sich Ihres Problems erst bewusst, nachdem eine MPU angeordnet wurde. Der Staat gibt Ihnen mit der MPU eine zweite Chance, die Sie in anderen Ländern möglicherweise nie bekommen hätten. Dort wären Sie vielleicht im Gefängnis gelandet oder würden Ihre Fahrerlaubnis nie wieder erhalten.
6. Vorbereitung der MPU
Sehen Sie die medizinisch psychologische Untersuchung als Prüfung Ihrer Fahreignung an. Informieren Sie sich selbst über den Ablauf, die Tests, die Fragestellung und die medizinische Untersuchung. Verlassen Sie sich nicht auf irgendwelche Tipps, Ratschläge "guter Freunde" etc. Sie werden hier lediglich durch unterschiedlichste Aussagen verunsichert. Während der eine Freund sagt, sie sollen angeben, dass Sie nie wieder Alkohol trinken, wird ein zweiter Freund Ihnen sagen: "Das glaubt man nicht, sag Du trinkst weniger!" oder...
7. Unseriöse Anbieter
Wie in allen Branchen treiben sich leider viele "Abzocker" im Bereich der Vorbereitung zur MPU herum. Lassen Sie sich bitte unbedingt die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (z.B. Bundesverband der Niedergelassenen Verkehrspsychologen, Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband BDP) oder die erfolgreiche Ausbildung in der MPU-Vorbereitung durch amtlich anerkannte Träger, wie z.B. TüV oder DEKRA vorweisen. Berufsbezeichnungen wie "Verkehrspsychologe" und "Verkehrstherapeut" sind nicht geschützt. Sie sollten deshalb immer die Qualifikation hinterfragen und sich Referenzen vorlegen lassen.
8. Preise und Leistungen
Bundesweit gibt es viele Angebote zur Vorbereitung auf eine MPU. Achten Sie auf eine "gesunde Mischung" zwischen Kurs- und Einzelberatungsangeboten. Kurse eignen sich in der Regel sehr gut, um sich selbst mit der Problematik vertraut zu machen und um zu erfahren, was auf einen zukommt. Da aber jeder Mensch anders ist, sollten solche Kurse immer durch Einzelberatungen ergänzt werden. Wenn Sie es sich leisten können, dann können Sie natürlich auch nur Einzelberatungen machen. Die Preise der Einzelberatungen bei Psychologen liegen zwischen 70 und 120 Euro. In der Regel werden 10 bis 15 Sitzungen benötigt, teilweise aber auch wesentlich mehr.
9. Je früher man aktiv wird desto besser
Eine dauerhafte änderung von Gewohnheiten und Verhaltensmustern benötigt Zeit. Durch Nutzung professioneller Angebote zur MPU-Vorbereitung lassen sich diese Zeiträume und möglicherweise auch die Sperrfristen verkürzen. Je eher Sie mit sinnvollen Maßnahmen beginnen, desto mehr Erfolg werden Sie haben!
Was versteht man unter MPU?
Hat eine Führerscheinstelle begründete Zweifel, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr geeignet ist, kann sie anordnen, dass diese Zweifel vom Führerscheinbewerber durch eine MPU ausgeräumt werden. MPU ist die Abkürzung für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Im Volksmund wird sie auch "Idiotentest" oder "Seelen-TÜV" genannt. Im Amtsdeutsch heißt die MPU "Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung".
Wann wird eine MPU angeordnet?
Eignungszweifel, bei denen die Führerscheinbehörde zwingend die MPU anordnet, liegen vor
- wenn jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug mit mindestens 1,6 Promille geführt hat, wobei darauf hinzuweisen ist, dass auch ein Fahrrad ein Fahrzeug ist,
- wenn jemand wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholgenuss begangen hat, was bereits bei einem zweimaligen Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze der Fall ist,
- wenn jemand 18 Punkte in der Verkehrszentralkartei erreicht hat.
Viele Alkoholsünder, die wegen einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut verurteilt wurden und gegen die eine mehrmonatige Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängt wurde, sind der irrigen Meinung, dass sie nach Ablauf der Sperrfrist problemlos ihren alten Führerschein zurückerhalten. In Wirklichkeit fangen dann die Probleme für sie erst an, weil sie einen neuen Führerschein nur erhalten, wenn sie zuvor die MPU erfolgreich bestanden haben.
Auch Alkoholabhängigkeit oder die Einnahme harter Drogen können Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen hervorrufen. Inzwischen wird immer häufiger die Fahrtüchtigkeit älterer Verkehrsteilnehmer angezweifelt und zur Ausräumung dieser Zweifel eine Eignungsuntersuchung verlangt.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen die Anordnung der MPU?
Bei Zweifeln an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene innerhalb einer bestimmten Frist auf seine Kosten ein Gutachten zu bestimmten Fragen beizubringen hat. Sie weist bei der Anordnung darauf hin, dass auf Nichteignung geschlossen wird, wenn die Untersuchung verweigert oder ein Gutachten nicht fristgerecht vorgelegt wird.
Äußerst bedenklich ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anordnung nicht angefochten werden kann. Begründet wird dies damit, dass die Anordnung keinen anfechtbaren Verwaltungsakt, sondern lediglich vorbereitendes Verwaltungshandeln darstellen würde, gegen das ein Rechtsmittel nicht gegeben sei.
Bisher sind alle Versuche der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins gescheitert, die das Ziel hatten, den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, die Anordnung der Untersuchung oder der Beibringung eines Gutachtens auf Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.
Bisher besteht nur die Möglichkeit, den späteren Verwaltungsakt, mit dem die Fahrerlaubnis entzogen wird, mit Rechtsmittel anzufechten. Die lange Dauer derartiger Verfahren und deren ungewisser Ausgang bergen für die Betroffenen oft unzumutbare Risiken und erhebliche wirtschaftliche Nachteile.
Wie wird die MPU durchgeführt?
Die Fahreignungsuntersuchung wird beim TÜV, der DEKRA oder anderen anerkannten Begutachtungsstellen durchgeführt. Der Betroffene kann die begutachtende Stelle auswählen. Die Anforderungen an die Bewerber sind derart hoch, dass mindestens zwei Drittel davon beim ersten Mal durchfallen. Die WELT behauptet in der Ausgabe vom 31.01.2006, dass nicht einmal die Hälfte der Autofahrer den "Idiotentest" bestehen würden.
Die Untersuchung besteht aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil. Neben einer körperlichen Untersuchung werden bei Alkoholsündern Laboruntersuchungen durchgeführt, die einen Überblick über den Zustand der Leber geben sollen. Betäubungsmittel- oder Medikamentenkonsum werden im Wege des sogenannten Drogenscreenings durch Blut-, Urin-, Haar- und Speicheluntersuchungen festgestellt.
Zum psychologischen Teil der Untersuchung gehört das Ausfüllen von Testfragebögen und das Gespräch mit einem Psychologen.
Wie kann ich mich auf eine MPU vorbereiten?
Das Bestehen der MPU ist für den Betroffenen meist von existentieller Bedeutung. Hinzu kommt die Angst vor der Prüfung, zumal der Betroffene nicht weiß, was ihn erwartet.
Es wird deshalb dringend empfohlen, sich eingehend auf die MPU vorzubereiten. Zur Vorbereitung auf die MPU gibt es spezielle Informationsveranstaltungen, Einzelberatungen, Kurse und Trainingsprogramme. Diese sollten zweckmäßigerweise bei dem Institut absolviert werden, das später als Begutachtungsstelle in Betracht kommt.
Mit der Vorbereitung sollte man nicht erst kurz vor Ablauf der Sperrfrist, sondern bereits unmittelbar nach der Tat beginnen. Es sollte umgehend ein im Verkehrsrecht versierter Anwalt eingeschaltet werden. Bei Alkohol- oder Drogenproblemen sollte frühzeitig eine Suchtberatungsstelle aufgesucht werden.
Der vollständige Verzicht auf Alkohol sollte durch regelmäßige Leberwertkontrollen in einem Abstand von ein bis zwei Monaten belegt werden können.
Es kann auch versucht werden, durch Teilnahme an einem Aufbaukurs eine Verkürzung der Sperrfrist zu erreichen. Selbst wenn eine Sperrfristverkürzung vom Gericht abgelehnt werden sollte, können sich durch die Kursteilnahme die Erfolgsaussichten bei einer MPU verbessern.
Wie soll ich mich im Fall einer negativen MPU verhalten?
Liegt der Führerscheinbehörde erst einmal ein negatives Gutachten vor, steht fest, dass der Betreffende zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet ist. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass die Fahrerlaubnis entzogen bzw. eine entzogene Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt wird.
Weitere Folge ist, dass die Fahrerlaubnisversagung wegen mangelnder Eignung in das Verkehrszentralregister eingetragen wird und dort 10 Jahre lang registriert bleibt.
Um das zu vermeiden, wird empfohlen, bereits bei der Erteilung des Auftrags zur Erstellung des Gutachtens, den Gutachter nicht von seiner Schweigepflicht gegenüber der Führerscheinstelle zu entbinden. Ferner sollte die begutachtende Stelle ausdrücklich angewiesen werden, das Gutachten nur an den Betroffenen und nicht an die Führerscheinstelle zu schicken.
Der Betroffene wird bei negativer Begutachtung zweckmäßigerweise den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen. Da der Führerscheinstelle das negative Gutachten nicht vorliegt, wird zugleich vermieden, dass die Fahrerlaubnisversagung wegen mangelnder Eignung 10 Jahre lang im Verkehrszentralregister registriert bleibt.
Was kostet die MPU?
Die Kosten einer MPU sind abhängig von der Fragestellung der Führerscheinbehörde, vom Umfang der erforderlichen Untersuchungen und vom Anlass, der zur Prüfungsanordnung geführt hat. Es gibt unterschiedliche Untersuchungen für Alkoholtäter, Drogenabhängige, Arzneimittelsüchtige und Mehrfachtäter. Die Kosten können bis zu 1.000 EUR betragen. Es wird empfohlen, sich vorher bei der untersuchenden Stelle zu erkundigen.
Erwerb eines EU-Führerscheins im Ausland ohne MPU? Anmerkungen zum EU-Führerscheintourismus
Der Fall
Das Amtsgericht Frankenthal hatte einem Autofahrer Anfang 1998 wegen einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entzogen. Die Verwaltungsbehörde war angewiesen worden, vor Ablauf von neun Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Nach Ablauf der Sperrfrist war dem Verurteilten von einer niederländischen Behörde im August 1999 ein EU-Führerschein ausgestellt worden.
Ende 1999 geriet der Autofahrer in eine Polizeikontrolle. Von Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht wurde der niederländische Führerschein nicht anerkannt, weil der Führerscheininhaber keinen Wohnsitz in den Niederlanden nachweisen konnte. Dies hätte vorausgesetzt, dass der Führerscheinerwerber mindestens 185 Tage in den Niederlanden gewohnt hätte. Der Autofahrer mit dem niederländischen EU-Führerschein wurde deshalb vom Amtsgericht Frankenthal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt.
Das Urteil
Der Verurteilte wandte sich an den Europäischen Gerichtshof. Seine Klage hatte Erfolg. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass einem im Ausland erworbenen EU-Führerschein die Anerkennung nicht deshalb verweigert werden dürfe, weil der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs des Führerscheins keinen Wohnsitz in dem Land hatte, das den Führerschein ausgestellt hat. Die Anerkennung des ausländischen EU-Führerscheins dürfe auch nicht deshalb versagt werden, weil die frühere Fahrerlaubnis entzogen worden war, wenn die Sperrfrist zum Zeitpunkt der Neuerteilung bereits abgelaufen ist (Urteil des EuGH vom 29.04.2004, Az.: C-476/01, DAR 2004, 333).
Die Folge
Dieses Urteil hat polnische, tschechische, holländische und englische Fahrschulen auf den Plan gerufen, die im Internet den Erwerb von EU-Führerscheinen anbieten. Man spricht bereits von "Führerscheintourismus".
Wer meint, im Ausland preiswert einen EU-Führerschein sogar ohne MPU erwerben zu können, sollte sich über folgende Punkte klar werden:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft nur Fälle, in denen der ausländische Führerschein nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist erworben wurde. Wer mit einem vor Ablauf der Sperrfrist ausgestellten EU-Führerschein fährt, macht sich nach wie vor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Voraussetzung für den rechtswirksamen Erwerb eines EU-Führerscheins in einem EU-Staat ist , dass der Führerscheininhaber mindestens 185 Tage im Kalenderjahr dort gewohnt hat.
Nach dem vorliegenden Urteil darf einem nach Ablauf der Sperrfrist ausgestelltem EU-Führerschein in Deutschland die Anerkennung nicht deshalb versagt werden, weil der Führerscheininhaber einen Wohnsitz im Ausland nicht nachweisen kann. Das bedeutet, dass er zunächst mit seinem "Ferienführerschein" in Deutschland fahren kann, ohne dass er deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden kann.
Gerät er allerdings in eine Polizeikontrolle, wird die Polizei bei Vorlage eines EU-Führerscheins genauestens überprüfen, ob die deutsche Fahrerlaubnis zuvor einmal entzogen wurde.
Wäre dem Betreffenden in Deutschland die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist ohne MPU wiedererteilt worden, wird die ausländische Fahrerlaubnis grundsätzlich anerkannt. Möglich ist, dass der Behörde des Ausstellungsstaats die Umgehung des Wohnsitzerfordernisses mitgeteilt wird mit der Aufforderung, den rechtswidrig erteilten Führerschein einzuziehen.
Hätte der Betreffende die Fahrerlaubnis erst nach einer MPU wieder erhalten, werden regelmäßig Zweifel an der Fahreignung vorliegen mit der Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Betreffenden auffordern wird, binnen einer Frist seine Fahreignung durch eine MPU nachzuweisen. Kommt der Betreffende dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nach oder besteht er die MPU nicht, wird dies im EU-Führerschein vermerkt. Fährt er dennoch weiterhin mit dem EU-Führerschein im Inland, macht er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.
Ergebnis
Mit einem nach Ablauf der Sperrfrist im Ausland erworbenen EU-Führerschein kann man im Inland fahren, ohne deshalb wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft zu werden.
Gerät man allerdings in eine Polizeikontrolle oder wird man in einen Unfall verwickelt, muss man mit einer strengen Ãœberprüfung rechnen, ob der EU-Führerschein auf loyalem Wege rechtswirksam erworben wurde.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat in einer Pressemitteilung vom 10.09.2004 dringend vor einschlägigen Werbeangeboten gewarnt, die fälschlich einen legalen Führerscheinerwerb im Ausland versprechen.
Autor: Rechtsanwalt Dr. Klaus van der Velden (18.04.2005)