Diverse LKW-Embleme

Es gibt jede Menge Kennzeichen für LKW's. Einige davon haben nur in Österreich eine Bedeutung. Die Schilder sollen teils für einen vereinfachten grenzüberschreitenden Verkehr sorgen und Kontrollen vereinfachen, teils benötigt man sie, um bestimmte Fahrten durchführen zu dürfen oder Steuern zu sparen.

Im folgenden finden Sie die wichtigsten Embleme, für die zusätzliche Kontrollausdrucke mitgeführt werden müssen.

Es handelt sich um ein geräuscharmes Fahrzeug.
§ 49 StVZO Abs. 3
(Kennzeichnung in Deutschland)

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Es handelt sich um ein lärmarmes Fahrzeug und unterliegt damit in Österreich nicht dem Nachtfahrverbot auf bestimmten Autobahnen zwischen 22 und 6 Uhr.
Schärfer als »G« (z.B. mit Motorgeräuschmessung bei Bergabfahrten; Österreich erkennet »G« nicht an).

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Schadstoffarm nach Euro-II-Norm; hat keine gesetzliche oder bindende Wirkung, Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr. Regelung nach CEMT = Konferenz der Europäischen Verkehrsminister.

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Umweltgerecht; vereint »L« und »S«. (CEMT)

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Der LKW fährt nur im sogenannten Kombi-Verkehr (Straße/Schiene oder Straße/Wasser) zwischen der Be- und Entladestelle und dem nächstgelegenen Güterbahnhof bzw. Hafen.
Gilt für die gesamte Beförderungseinheit. (CEMT)

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Routen-Genehmigung (Österreich)
z.B. für Schwer- oder Spezialtransporte

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Eingeschränktes zulässiges Gesamtgewicht (Österreich)
Fahrzeug ist für niedrigere Lasten gebaut und zugelassen als die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben. Steuerrechtliche Vorteile!

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Höheres zulässiges Gesamtgewicht (Österreich)
Fahrzeug ist für höhere Lasten gebaut und zugelassen als die gesetzlichen Bestimmungen vorgeben, z.B. Auflastung wegen unteilbarer Ladung

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Ein genehmigungspflichtiger Abfalltransport
(andere als kennzeichnungspflichtige Abfallstoffe)

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