Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte

Zugelassene und auf dem Markt befindliche digitale Kontrollgeräte: Siemens VDO (Continetal), Actia, Stoneridge

Seit dem 1. Mai 2006 ist innerhalb der Europäischen Union der digitale Tachograph für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Betroffen sind Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Busse mit mindestens neun Sitzen. Altfahrzeuge müssen übrigens nicht umgerüstet werden. Mit dem digitalen Tacho sollen Manipulationen bei den Lenk- und Ruhezeiten erschwert und der Zugriff der Kontrollbehörden auf die Daten erleichtert werden.

Voraussetzung für den Betrieb der digitalen Tachos sind die so genannte Fahrerkarte, die Unternehmenskarte sowie die Werkstattkarte. Alles, was Sie zu den einzelnen Karten wissen müssen, finden Sie auf den folgenden Seiten. Dort können Sie die jeweilige Karte dann auch gleich ganz bequem online bestellen.

Quelle: www.tuev-sued.de

TÜV SÜD - Bei uns erhalten Sie digitale Kontrollgerätekarten!

Die neuen digitalen Kontrollgerätekarten (Fahrerkarte, Werkstattkarte und Unternehmenskarte) können Sie an den TÜV SÜD Service-Centern in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen beantragen. Kommen Sie einfach mit den erforderlichen Antragsunterlagen auf uns zu. Wir werden dann die entsprechende digitale Kontrollgerätekarte beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) für Sie bestellen. Antragsformulare erhalten Sie hier oder an unseren TÜV SÜD Service-Centern.

Die Fahrerkarte

Im Besitz einer Fahrerkarte muss jeder Lkw-Fahrer sein, der ein Fahrzeug für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern mit einem digitalen Tachographen fährt - und der ist für alle Neuzulassungen seit Mai 2006 Pflicht. Einzige Ausnahme: Bei Test- bzw. Überführungsfahrten benötigen Werkstätten keine Fahrerkarte.

Die wichtigsten Informationen rund um die Fahrerkarte haben die Experten von TÜV SÜD Auto Service für Sie übersichtlich zusammengestellt:

  • Funktion: Die Fahrerkarte speichert die Lenk- und Ruhezeiten für 28 Tage sowie die Daten zur Identität des Fahrers. Somit ist die Fahrerkarte ein persönliches Dokument und nicht an Dritte übertragbar. Wenn sich übrigens Ihre persönlichen Daten (Führerscheinnummer, Adresse etc.) ändern, dürfen Sie die Fahrerkarte dennoch bis zum Ende der Gültigkeit weiter benutzen.
  • Gültigkeit: Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig, danach sollten Sie rechtzeitig, frühestens aber sechs Monate und spätestens 15 Tage vor Fristablauf, eine Folgekarte beantragen. Bei Verlust bzw. technischem Defekt müssen Sie am TÜV SÜD Service-Center eine Ersatzkarte beantragen. Der Fahrer darf seine Fahrt ohne Fahrerkarte höchstens 15 Kalendertage fortsetzen, bzw. während eines längeren Zeitraums, wenn das für die Rückkehr des Fahrzeugs zu dem Standort des Unternehmens erforderlich ist.
  • Selbstcheck: Sie können die gespeicherten Daten entweder auf der Anzeige des digitalen Kontrollgeräts, auf einem Ausdruck oder durch Herunterladen der Daten auf einem PC einsehen.
  • Analog/digital: Wenn Sie mit unterschiedlichen Kontrollgeräten (analog und digital) am selben Tag fahren, dann müssen Sie alle Aufzeichnungen (Schaublätter und Fahrerkarte) bereitstellen.
  • Diebstahl: Bei Diebstahl müssen Sie die Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten. Die polizeiliche Meldung muss dann zur Antragstellung einer Ersatzkarte beim TÜV SÜD Service-Center vorgelegt werden.
  • Verantwortlichkeit: Sie sind sowohl für die sichere Aufbewahrung wie auch für den korrekten Umgang mit der Fahrerkarte selbst verantwortlich.
  • Entzug: Wenn Sie Ihren Führerschein verlieren oder Ihre Beschäftigung als Fahrer aufgeben, bleibt die Fahrerkarte dennoch bei Ihnen. Entzogen wird Ihnen die Fahrerkarte lediglich, wenn sich herausstellt, dass sie gefälscht ist, ein anderer Fahrer Ihre Karte benutzt oder benutzt hat und wenn die Fahrerkarte unter Vortäuschung falscher Tatsachen und/oder gefälschter Dokumente beantragt wurde.

Die Fahrerkarte muss bei jeder Fahrt mitgeführt und bei Kontrollen ausgehändigt werden. Jeder Fahrer darf nur eine einzige gültige Fahrerkarte haben.

Quelle: www.tuev-sued.de

Die Werkstattkarte

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber - anerkannte und beauftragte Werkstätten, Hersteller von Kontrollgeräten sowie Fahrzeughersteller - aus und ermöglicht die Prüfung und Kalibrierung bzw. das Herunterladen der Daten des ontrollgerätes. Nach der Zulassung des Fahrzeuges hat die Werkstatt den Erstkontakt mit dem diitalen Kontrollgerät.

Quelle: www.tuev-sued.de

Die Unternehmenskarte

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden.

Bei Einsatz digitaler Kontrollgeräte benötigen Unternehmen zur Erfüllung der Nachweispflichten eine Unternehmenskarte.

Die Unternehmerkarte weist das Unternehm aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind. Sie ermöglicht das Verschließen" und "Öffnen" des Massenspeichers des digitalen Kontrollgerätes. Erst ein geöffneter Massenspeicher ermöglicht die Zuordnung der Fahrerdaten zu einem Unternehmen.

Quelle: www.tuev-sued.de

Die Kontrollkarte

Für Kontrollzwecke der BAG, der Polizei oder der Aufchtsbehörden / Arbeitsschutzbehörden.

Die Kontrollkarte (Behördekarte) weist die Kontrollbehörde aus und ermöglicht das Lesen, Ausdrucken und Herunterladen der im Massenspeicher des Kontrollgerätes oder der auf der Fahrerkarten gespeicherten Daten.

Quelle: www.tuev-sued.de

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  • fahrerkarte.pdfAntrag auf Erteilung (§ 4a FPersG) einer Fahrerkarte gemäß VO (EG) Nr. 2135/98 sowie darauf beruhender Rechtsvorschriften

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  • werkstattkarte.pdfAntrag auf Erteilung (§ 4a FPersG) einer Werkstattkarte gemäß VO (EG) Nr. 2135/98 sowie darauf beruhender Rechtsvorschriften

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  • unternehmerkarte.pdfAntrag auf Erteilung (§ 4a FPersG) einer Unternehmenskarte gemäß VO (EG) Nr. 2135/98 sowie darauf beruhender Rechtsvorschriften

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  • gebuehren.pdfGebühren für Kontrollgerätekarten (Stand 04.2005)

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  • ausgabestellen.pdfAusgabestellen von Kontrollgerätekarten für das digitale Kontrollgerät
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