Steuerbefreite Kraftfahrzeuge (Deutschland)
LKW, die nur zwischen einerseits Be- oder Entladestelle und andererseits nächstgelegenem geeigneten Bahnhof oder einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern Luftlinie gelegenen Binnenhafen oder Seehafen verkehren (und damit den Vor- oder Nachlauf auf der Straße im Kombinierten Verkehr abwickeln), sind äußerlich mit diesem Erkennungszeichen versehen. Diese Fahrzeuge sind gemäß § 3 Nummer 9 KraftStG von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, unter der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge äußerlich als für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind.
Quadratisches Erkennungszeichen mit weißem „K“ auf grünem Grund. Wird oft in den Formaten 100 × 100 mm, 150 × 150 mm und 200 × 200 mm angeboten.
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