Lärmarme Kraftfahrzeuge (Deutschland)

Gemäß § 49 Abs. 3 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 im Sinne der Anlage XIV zu § 48 der StVZO gehören und damit als geräuscharm gelten, mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO, gekennzeichnet werden. Das Zeichen ist an der Fahrzeugvorderseite sichtbar und fest anzubringen; es darf zusätzlich auch an der Fahrzeugrückseite angebracht sein. Gemäß § 31e StVZO gelten auch ausländische Kraftfahrzeuge, die zur Geräuschklasse G 1 im Sinne der Nummer 3.2.1 der Anlage XIV zu § 48 der StVZO gehören als geräuscharm und dürfen mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO gekennzeichnet sein.

Andere Fahrzeuge dürfen gemäß § 49 Absatz 3 Satz 2 StVZO mit diesem Zeichen nicht gekennzeichnet werden. Ebenso dürfen gemäß § 49 Absatz 3 Satz 3 StVZO an Fahrzeugen keine Zeichen angebracht werden, die mit dem „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO verwechselt werden können. Gemäß § 31e Satz 2 StVZO gilt dies für ausländische Fahrzeuge entsprechend.

Wer ein Fahrzeug, das nicht mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO gekennzeichnet werden darf, vorsätzlich oder fahrlässig damit kennzeichnet oder an einem Fahrzeug ein Zeichen anbringt, das mit dem Zeichen „Geräuscharmes Kraftfahrzeug“ gemäß Anlage XV zu § 49 Absatz 3 der StVZO verwechselt werden kann, handelt gemäß § 69a Absatz 5 Nummer 5e StVZO ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG); dies gilt auch bei ausländischen Fahrzeugen. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 24 Absatz 2 StVG mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.

Rundes Zeichen mit weißem Buchstaben „G“ in Schriftgröße h = 125 mm (gemäß DIN 1451, Teil 2) in einem grünen Kreis von 200 mm Durchmesser, um den Kreis ein weißer Rand von 10 mm Breite. Nicht retroreflektierend, Farbtöne gemäß Farbtonregister RAL 840 HR, Farbton für weiß: RAL 9001 und für grün: RAL 6001.

Textquelle: www.wikiwand.com

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