Routen-Genehmigung (Österreich)
Bei Fahrzeugen, die nur für bestimmte Straßenzüge (Routen) zugelassen sind, muss neben der vorderen und hinteren Kennzeichentafel, bei Kraftwagenzügen neben der vorderen Kennzeichentafel des Zugfahrzeuges und der hinten am letzten Anhänger angebrachten Kennzeichentafel je eine kreisrunde gelbe Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem lateinischen Buchstaben „R“ in dauernd gut lesbarer und unverwischbarer schwarzer Schrift vollständig sichtbar angebracht sein. Durch diese Tafeln sind die eingeschränkt zugelassenen Fahrzeuge erkennbar, wodurch die Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Route erleichtert wird.
Hinweis: Bis zum 27.10.2005 gab es auch noch „H“- und „E“-Tafeln!
Textquelle: www.wko.at