Die Top 5 der Länder, in denen bezahlt wird...
Platz 1: Österreich
35 Euro bei einfachen Verstößen bis zu 5000 Euro (bei schwerer Beeinträchtigung der Sicherheit) zahlt, wer hier vom 1. November bis zum 15. April mit den falschen Reifen unterwegs ist. Die Winterreifenpflicht ist „situativ“, gilt also bei winterlichen Straßenverhältnissen (schneebedeckte Fahrbahn, Schneematsch oder Eis). Einzige Alternative: Schneeketten auf Sommerreifen. Schneeketten sind aber nur erlaubt, wenn die Fahrbahn durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Profiltiefe darf 4 Millimeter nicht unterschreiten.
Platz 2: Frankreich
Frankreich hat keine generelle Winterreifenpflicht. Aber besonders in Gebirgen können Winterreifen jederzeit durch Verkehrsschilder („pneus neige“) angeordnet werden. Bei Missachtung fallen 90 Euro Bußgeld an. Fehlende Schneeketten kosten den Fahrer 35 Euro.
Platz 3: Tschechien
Zwischen 1. November und 31. März sind Winterreifen auf den Hauptverkehrswegen vorgeschrieben. Auf bestimmten Nebenstrecken weisen Verkehrsschilder (Pkw mit Schneeflocke) auf die Pflicht hin. Für die Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern. Schneeketten auf Sommerrädern werden als Alternative akzeptiert. Bußgeld bei Missachtung: 80 Euro.
Platz 4: Italien
Italien hat verschiedene Regeln: In der Provinz Mailand z.B. sind Winterreifen vom 15. November bis 31. März vorgeschrieben. Vergehen kosten 78 Euro Bußgeld.
Behörden können kurzfristig bei plötzlichem Wintereinbruch die Winterausrüstung vorschreiben. Dazu werden Hinweisschilder aufgestellt.
Platz 5: Schweiz
Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz nicht. Bei entsprechender Witterung werden Winterreifen aber empfohlen. Denn wer auf Sommerreifen fährt und den Verkehr behindert, der muss zahlen. Kracht es, wird in der Regel eine erhebliche Mitschuld berechnet. Die Schneekettenpflicht wird mit einem bestimmten Verkehrszeichen angezeigt. Wer dagegen verstößt, zahlt umgerechnet 70 Euro.