Wann ist eine Fahrverhaltensprobe notwendig?
Laut § 38 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis nach einem neurologischen Befund verpflichtet, eigenverantwortlich seine Kraftfahreignung in Form von Therapiemaßnahmen und ggf. einer Fahrprobe unter Beweis zu stellen (Vorsorgepflicht). Ergibt die neurologische und neuropsychologische Untersuchung keinen eindeutigen Befund über die Kraftfahreignung, so kann eine Fahrprobe erforderlich sein, um die Leistungsfähigkeit oder Kompensationsmöglichkeiten im Realverkehr zu überprüfen. Der Neurologe oder Neuropsychologe beauftragt unterstützend eine erfahrende Fahrschule. Die Fahrprobe allein hat keinerlei eigenständige Aussagekraft. Sie ist ausschließlich im Kontext der verkehrsmedizinischen Untersuchung zu bewerten.
Warum ist eine Fahrverhaltensprobe notwendig?
Für Menschen mit Behinderungen ist neben den medizinischen und psychologischen Untersuchungen oft auch eine Fahrprobe vorgeschrieben.
Die Fahrproben sind je nach Behinderung unterschiedlich. Bei dieser Probe geht es neben der Feststellung, ob es überhaupt möglich ist, mit der jeweiligen Behinderung ein Fahrzeug zu führen, auch darum, welche Fahrzeugumrüstungen und Hilfsmittel technischer Art evtl. erforderlich sind.
Die Fahrprobe ist eine Ergänzung der medizinischen und psychologischen Untersuchungen für den Behinderten-Führerschein und je nach Behinderung auch eine Voraussetzung für eine Bescheinigung über die Verkehrssicherheit. Die Fahrprobe kann beispielsweise beim TÜV oder aber auch bei jedem amtlich anerkannten Gutachter, durchgeführt werden.
Wie ist der Ablauf einer Fahrverhaltensprobe?
Der Ablauf einer solchen Fahrprobe ist recht einfach...
In der Prüfungsfahrt sitzt neben Ihnen ein Fahrlehrer und hinten im Fahrzeug sitzt der Sachverständiger des TÜV und bewertet Ihre Fahrt.
Auch wenn das Straßenverkehrsamt keine Ausbildung in der Fahrschule vorschreibt, sondern nur eventuell die theoretische und/oder praktische Prüfung, so ist es aus unserer Erfahrung keine schlechte Idee, trotzdem die ein oder andere Fahrstunde im Vorfeld zu absolvieren. In diesen Fahrstunden wird geschaut, welche Fähigkeiten vorhanden sind und ob diese für die Prüfungsfahrt ausreichen werden.
Welche Kosten falle für eine Fahrverhaltensprobe an?
Die Vorbereitung auf die Fahrprobe ist mit folgenden Kosten unsererseits verbunden:
Anmeldung für die Vorbereitung auf die Fahrprobe | 300,00 EUR |
Fahrstunde á 45min | 55,00 EUR |
Vorstellung und Begleitung am Tage der Fahrprobe | 250,00 EUR |