Fahren in Frankreich: Das sollten Sie unbedingt beachten!
Was muss beim Fahren in Frankreich mitgeführt werden?
- Führerschein
(Internationale und EU-Führerschein) - Fahrzeugschein
- Versicherungspapiere
(Grüne Versicherungskarte und europäischer Unfallbericht) - Sicherheitsweste und Warndreieck
(Seit dem 01.10.2008 muss jedes Fahrzeug für jeden Insassen mit einer reflektierenden Sicherheitsweste (EN 471 oder EN 1150) und einem Warndreieck ausgestattet sein - Alkoholtest-Set.... ist Teil der Straßenverkehrsordnung (Code de la route)
(Ab Juli 2012 war jeder Fahrzeughalter in Frankreich verpflichtet, einen Alkoholtest mitzuführen. Das Nichtmitführen eines Alkoholtests wird seit dem 28.02.2013 nicht mehr mit Bußgeld geahndet. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeughalter/innen, Kraftfahrer, die ihren Urlaub in Frankreich verbringen wollen oder sich auf der Durchreise befinden)
Textquelle: Frankreich-Infos
In Frankreich gehört ein Verbandskasten nicht zur Pflichtsicherheitsausrüstung für Kraftfahrzeuge!
In Frankreich besteht keine Winterreifenpflicht. Allerdings gibt es in einigen Regionen entsprechende Hinweisschilder, die die Benutzung von Schneeketten oder Winterreifen vorschreiben.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Die Geschwindigkeit ist im gesamten französischen Straßennetz begrenzt. Die maximal zulässige Geschwindigkeit wird bei jeder Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt. Bei schlechtem Wetter werden die zugelassenen Grenzen herabgesetzt.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind folgende:
- 50 km/h in geschlossenen Ortschaften
- 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften; bei Regen 80 km/h
- 110 km/h auf Kraftfahrstrassen; bei Regen 100 km/h
- 130 km/h auf Autobahnen; bei Regen 110 km/h
Achtung: Die Strafen und Bußgelder für Verkehrsverstöße sind in Frankreich deutlich höher als in Deutschland. In Frankreich wird bei einer Überschreitung bis zu 20 km/h innerorts ein Bußgeld zwischen 90€ und 375€ zzgl. 1 Punkt verhängt. Für das gleiche Delikt wird in Deutschland ein Bußgeld von nur 35 Euro verhängt, Punkt gäbe es keine.
In Frankreich hängt die Höhe des Bußgeldes vom Zeitpunkt des Begleiches ab. Es gibt folgende Zahlungszeiträume:
- bis 15 Tage = gemindertes Bußgeld
- 15 bis 45 Tage = pauschal festgelegt
- mehr als 45 Tage = erhöhtes Bußgeld
Je nach Deliktschwere gibt es Punkt, Fahrverbote oder Haftstrafen. Zudem kann das Kraftfahrzeug stillgelegt oder beschlagnahmt werden.
Probeführerschein in Frankreich
Die Probezeit in Frankreich beträgt drei Jahre. Wer in Frankreich am begleiteten Fahren ("Apprentissage anticipé de la conduite" teilgenommen hat, für diejenigen beträgt die Probezeit nur 2 Jahre.
Wärend der Probezeit muss ein Schild mit der gut lesbaren Aufschrift "A" am Heck des Fahrzeuges angebracht werden. "A" steht für "Jeune conducteur" = Fahranfänger.
Während der Probezeit gelten für den Fahrer andere Geschwindigkeitsbegrenzungen, als für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Diese sind wie folgt:
- 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
- 100 km/h auf Kraftfahrstraßen
- 110 km/h auf Autobahnen
Diese Geschwindigkeiten gelten auch für das "begleitete Fahren" in Frankreich
"begleitetes Fahren" in Frankreich
Das begleitete Fahren nennt sich in Frankreich "Apprentissage anticipé de la conduite (AAC)" oder "Conduite accompagnée".
Im Alter von mind. 16 Jahren absolviert der Jugendliche die theoretische Prüfung sowie eine Grundausbildung von mind. 20 Fahrstunden bei einer Fahrschule. In der zweiten Etappe - das begleitete Fahren - erfolgt das Fahren mit einem Erwachsenen unter pädagogischer Anleitung der Fahrschule. Bis zu seinem 18 Geburtstag darf der Jugendliche nur in Begleitung einer Begleitperson fahren. Hinzu kommt, dass der Fahranfänger in einem Zeitraum von 1 bis 3 Jahre mind. 3.000km mit einer Begleitperson gefahren sein sollte. Die Begleitperson sollte seit mind. 5 Jahren und ununterbrochen den Führerschein Klasse B besitzen und mind. 23 Jahre alt sein.
Am Ende der Ausbildung legt der Fahranfänger eine praktische Prüfung ab. Beim Bestehen werden ihm eine schriftliche Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung, sowie eine Bescheinigung über die Beendigung des begleiteten Fahrens ausgestellt. Damit muss der Fahranfänger innerhalb von 2 Monaten gegen den Führerschein bei der zuständigen Préfektur umgetauscht werden.
Der Fahranfänger hat dabei folgende Vorschriften zu beachten:
- Das benutzte Fahrzeug muss mit zwei Seitenrückspiegeln ausgestattet sein. Am Heck des Fahrzeuges muss ein Schild mit der gut lesbaren Aufschrift "Conduite accompagnée" angebracht sein, wenn der Fahranfänger fährt
- Während dem "begleitetem Fahren" gelten für den Fahrer andere Geschwindigkeitsbegrenzungen, als für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Diese sind wie folgt:
- 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften
- 100 km/h auf Kraftfahrstraßen
- 110 km/h auf Autobahnen
- Die "Apprentissage anticipé de la conduite (AAC)" ist nur in Frankreich gültig und es darf nicht im Ausland gefahren werden.
Diese Geschwindigkeiten gelten auch für den "Probeführerschein" in Frankreich.
deutscher Führerschein mit 17
Der deutsche "Führerschein mit 17" hat KEINE Gültigkeit in Frankreich. Der Inhaber einer solchen deutschen Prüfbescheinigung darf damit nicht in Frankreich fahren.