Der Erste-Hilfe-Kurs

Bildquelle: Erste Hilfe AG

Jeder Autofahrer muss auch im Notfall wissen, was zu tun ist. Deshalb ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen oder die Ausbildung in Erster Hilfe verpflichtend, um eine Fahrerlaubnis zu erwerben. (s. § 19 FEV) Wo und wann solche Kurse angeboten werden, erfahren Sie bei uns in der Fahrschule oder unter www.notfallmedizin.de.

Unter Erster Hilfe versteht man alle Maßnahmen, die bei Unfällen, Erkrankungen und Vergiftungen bis zum Eintreffen eines Arztes oder des Rettungsdienstes erforderlich sind, damit sich der Gesundheitszustand des Betroffenen nicht weiter verschlechtert:

  • Verunglückte aus akuter Gefahr retten
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen (z.B. Blutstillung, Beatmung, Seitenlagerung usw.)
  • Schmerzen durch sachgemäße Lagerung oder andere Hilfeleistungen lindern
  • Verletzte betreuen und trösten
  • Den Rettungsdienst/Arzt selbst alarmieren oder Notruf veranlassen
  • Merke: Erste Hilfe ersetzt nicht die Behandlung durch einen Arzt
  • Weitere Informationen finden Sie hier Informationsbroschüre"Erste Hilfe", deutsch
  • Hier gibts Erste-Hilfe-Tipps Online

 

Typische Kursinhalte

  • Einführung (1. Doppelstunde)
  • Einführung in den Lehrgang
  • Fallbeispiele zum Einstieg
  • Notwendigkeit der Ersten Hilfe
  • Verhalten bei großflächigen Gefahrenlagen
  • Staatliche und private Vorsorgemaßnahmen
  • Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen
  • Definition des Begriffs "Notfall"
  • Verpflichtung zur Hilfeleistung
  • Selbst- und Nachbarschaftshilfe
  • Auffinden einer Person
  • Rettungskette/Meldemittel/Notruf
  • Grundsätzliche Anforderungen an den Ersthelfer
  • Eigene Sicherheit/Schutzverhalten
  • Maßnahmen zur Feststellung von Bewusstsein, Atmung, Kreislauf
  • überstrecken des Halses: "Lebensrettender Handgriff" ( nach Esmarch)
  • Absichern der Unfallstelle; Umgang mit "Schaulustigen", Aufstellen eines Warndreiecks
  • Gefahrguttransporte
  • Rettung aus dem Kraftfahrzeug
  • Rettungsgriff bei akuter Gefahr (nach Rautek)
  • Erklärung des KFZ-Verbandskasten (z.B. Goldfolie, Inhalt, Beatmungstuch)

 

Bewusstsein (2. Doppelstunde)

  • Wiederholung Rettungsgriff
  • Wiederholung Notruf
  • Bewusstsein/Bewusstlosigkeit/Kontrolle des Bewusstseins
  • Definition "Bewusstsein"
  • Störungen des Bewusstseins
  • Gewalteinwirkung auf den Kopf
  • Gefahren der Bewusstlosigkeit
  • Abnehmen eines Motorradhelmes
  • Stabile Seitenlage
  • Fallbeispiele: Hirnbedingte Krampfanfälle, Sonnenstich, Asthmaanfall, Hyperventilation

 

Atmung (3. Doppelstunde)

  • Zusammensetzung unserer Atemluft
  • Aufbau und Funktion der Atmung
  • Störung der Atmung
  • Insektenstich im Mundraum
  • Entfernen von Fremdkörpern aus Mund und Rachen
  • Erste Hilfe bei Verschlucken
  • Atemwegsmanagement
  • Durchführung der Beatmung

 

Kreislauf (4. Doppelstunde)

  • Wiederholung Kontrolle von Atmung, Bewusstsein und Kreislauf
  • Aufbau, Lage und Funktion des Herzens (Kreislauf)
  • Leistung unseres Herzens
  • Ursache eines Kreislaufstillstands (mit Fallbeispiel: Herzinfarkt, Strom)
  • Anatomie zur Herzdruckmassage
  • Aufsuchen des Druckpunktes
  • Ausgangsposition zur Herzdruckmassage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • Durchführung der Herzdruckmassage im Gesamtablauf

 

Verletzungen (5. Doppelstunde)

  • Wunden/Wundversorgung
  • Fingerkuppenverband/Wundauflage/Verbandpäckchen
  • Ellenbogenverband (mit Mullbinde)
  • Handverband (mit Dreiecktuch)
  • Dreiecktuch als Krawatte
  • Fremdkörper auf der Bindehaut eines Auges
  • Augenverband
  • Bedrohliche Blutungen / der Blutkreislauf
  • Bedrohliche Blutung an Arm/Bein
  • Abdrücken am Oberarm
  • Druckverband mit Verbandpäckchen
  • Druckverband mit Dreiecktuch
  • Bedrohliche Blutung an Kopf und Rumpf
  • Amputationsverletzungen
  • Der Schock

 

Polytraumen (6. Doppelstunde)

  • Anatomie Bauchorgane
  • Erkrankungen und Verletzungen des Bauchraums
  • Maßnahmen bei Verletzungen des Bauchraums
  • Anatomie der Brustorgane
  • Erkrankungen und Verletzungen des Brustraums
  • Maßnahmen bei Verletzungen des Brustraums
  • Atemerleichternde Sitzhaltung
  • Verlagerung eines Verletzten mit Atemnot
  • Lagerung zur Entspannung der Bauchdeckenmuskulatur
  • Knochen-, Wirbel- und Schädelbrüche
  • Symptome und Gefahren
  • Maßnahmen bei Knochen-, Wirbel- und Schädelbrüchen

 

Verbrennungen (7. Doppelstunde)

  • Verbrennungen, Vergiftungen, Tauchunfälle und Erfrierungen
  • Symptome und Gefahren
  • Maßnahmen bei Verbrennungen, Vergiftungen, Tauchunfällen und Erfrierungen
  • Verhalten bei Bränden
  • Feuerlöcher und behelfsmäßige Löschgeräte
  • Brandklassen
  • Grundsätze der Brandbekämpfung
  • Ablöschen von Kleiderbränden

 

Wiederholung (8. Doppelstunde)

  • Praktische übung anhand von Fallbeispielen
  • Verbrennungen
  • Wunden
  • Amputationsverletzungen
  • Plötzlich auftretende Schmerzen im Brustraum
  • Schädelverletzung
  • Schnittwunden
  • Stabile Seitenlage
  • Rautek-Griff
  • Esmarch-Handgriff

 

Unterlassene Hilfeleistung
Nach § 323c des Strafgesetzbuches (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstraße bestraft, "wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist."

d. h. selbst wenn Ihnen in der Aufregung mal eine Erste Hilfe nicht richtig gelingt, obwohl Sie sorgfältig und nach bestem Wissen handeln, können Sie dafür nicht strafrechtlich belangt werden. Nur wenn jemand nicht hilft oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, ist dies strafbar.

Nicht wenige sind der Auffassung, wenn sie beim Notruf aufgeregt falsche Angaben machten, müssten sie den Rettungswagen, Notarzt oder gar Hubschraubereinsatz selbst bezahlen.

Sie können versichert sein: Ein Ersthelfer hat mit der Kostenabwicklung nichts zu tun, auch dann nicht, wenn er in guter Absicht Rettungsmittel anfordert und sich später herausstellt, dass sie nicht benötigt werden. Im Gegenteil, wenn einem Ersthelfer bei der Hilfeleistung selbst Schäden oder Auslagen entstehen, so werden diese durch die Versicherung ersetzt.

Support

Sie haben weitere Fragen? Dann schnell zum Hörer greifen, rufen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf Sie!

+49 (0)781 78513

Wollen Sie Ihre Anfrage per eMail an uns stellen, besuchen Sie dazu bitte einfach unsere Kontaktseite.

Unsere Bürozeiten

Mo. - Fr.
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Sie finden uns
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

Facebook

Folgen Sie uns und werden Sie ein Fan von Laitenberger! [mehr]

Datei-Download

Erste-Hilfe

  • erste_hilfe.pdfErste-Hilfe - alle Wichtigen Informationen auf einen Blick. das Formular zum Ausfüllen von BGF
Bürostandort
Unser Büro finden Sie:

Laitenberger Fahrschule GmbH
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

eMail:
fahrschule@laitenberger.com
Kontakt
Unser Büro ist besetzt:

Montag - Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kunden-Hotline:
Telefon: +49 (0)781 78513
Telefax: +49 (0)781 9709753
Update cookies preferences