Eignungsuntersuchung für Berufskraftfahrer nach FeV Anlagen 5 & 6

An Berufskraftfahrer, die Taxi, Bus oder LKW fahren, werden besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung gestellt. Über die Erfüllung dieser Anforderungen muss ein anerkannter Nachweis erstellt werden. Die gesundheitlichen Anforderungen an Berufskraftfahrer sind abhängig von der Fahrerlaubnisklasse. In jedem Fall müssen eine medizinische Begutachtung und eine Augenuntersuchung erfolgen. Kraftfahrer, die Fahrgäste befördern, müssen darüber hinaus besondere Anforderungen an:

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Reaktionsfähigkeit
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung

erfüllen. Dies wird im Rahmen einer Leistungsuntersuchung ermittelt.

Je nach Fahrerlaubnis ist entsprechend der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) folgendes zu berücksichtigen:

Lastkraftwagen (LKW)

  • Für den Ersterwerb ist der Nachweis einer allgemeinärztlichen Untersuchung und einer ärztlichen Augenuntersuchung erforderlich
  • Klassen C und CE (früher Klasse 2): Befristung auf 5 Jahre, anschließend Wiederholung der Untersuchung aller 5 Jahre (vor 1999 ausgestellte Führerscheine sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet, danach ebenfalls 5-Jahres-Zyklus)
  • Klassen C1 und C1E (früher Klasse 3): Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach Nachweis der Eignung im 5-Jahreszyklus (vor 1999 erworbene Führerscheine sind unabhängig vom Alter zunächst bis Januar 2033 gültig)

Kraftomnibus (BUS)

  • Für Ersterteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und DE gelten bezüglich der ärztlichen Nachweise die gleichen Anforderungen wie für die LKW-Klassen (5-Jahres-Zyklus)
  • Bei Ersterteilung sowie der Verlängerung nach dem 50. Lebensjahr zusätzlich Leistungsuntersuchungen (zu erneuern im 5-Jahres-Zyklus)

Taxi

  • Für Ersterteilung und Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Bus-Klassen
  • Leistungsuntersuchungen zur Fahrerlaubnisverlängerung sind jedoch erst nach dem 60. Lebensjahr erforderlich

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Wichtiges

  • alle notwendigen Untersuchungen für den Erwerb oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis für Berufskraftfahrer
  • Ärztliche Untersuchung (nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnisverordnung - FeV)
  • Ärztliche Augenuntersuchung (nach Anlage 6 FeV)
  • Leistungsuntersuchung (nach Anlage 5.2 FeV)
  • Kombination der genannten Untersuchungen
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