Der digitale Tachograph

Der digitale Tachograph ist seit 1. Mai 2006 durch die EU-Verordnung VO (EG) Nr. 561/2006 vorgeschrieben und ist die Weiterentwicklung des analogen Fahrtenschreibers (Tachoscheiben).

Weitere Bezeichnungen können sein: digitales Kontrollgerät, digitaler Fahrtenschreiber, EG-Kontrollgerät

Alle Fahrzeuge die bisher mit einem analogen Kontrollgerät nach (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten waren und ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht (hzG) von 3,5 t sowie Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen, müssen mit einem EG-Kontrollgerät (digitalen Tachographen) ausgerüstet zu sein. Diese Regelung gilt auch für PKWs mit Anhängekupplung, die zur gewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.

Der Tachograph speichert alle Ereignisse, die der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht entsprechen, in einem versiegelten Speichermodul (Massenspeicher) und auf einer personengebundenen Fahrerkarte. Darunter fallen

  • Lenkzeit
  • Pausenzeit
  • Arbeitszeit
  • Bereitschaftszeit
  • Geschwindigkeitsmessungen
  • Entfernungen (zurückgelegte Kilometer)
  • Kalibrierungsdaten (Termine)


Der Zeitraum für die Speicherung beträgt 365 Tage, ab dem 366. Tag wird der erste Tag der Aufzeichnung überschrieben (Ringspeicher).

Wichtig für den Unternehmer (seine Pflichten):
Der Massenspeicher des digitalen Tachographen muss alle 90 Tage mit einem Downloadkey oder via automatischem Auslesevorgang (Remote Download) ausgelesen werden. Wie auch bei der Fahrerkarte müssen diese Daten 2 Jahre lang archiviert sowie lückenlos nachgewiesen werden können. Der digitale Tachograph muss alle 2 Jahre von einer lizenzierten LKW-Werkstatt einer vollständigen Funktionsprüfung und einer Kalibrierung unterzogen werden. Diese Daten werden ebenfalls im Massenspeicher des Gerätes gespeichert.

der „smarte“ Fahrtenschreiber (ab 15.06.2019)

DER INTELLIGENTE TACHOGRAPH DTCO® 4.0

Neu zugelassene oder neu ausgerüstete, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen ab dem 15.06.2019 mit einer neuen Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

Im Weiteren werden diese Fahrtenschreiber als jene der zweiten Generation bezeichnet.

Die seit Einführung der digitalen Fahrtenschreiber eingebauten Geräte, die auf dem Anhang IB der VO (EWG) Nr. 3821/85 basieren

  • VDO/Continental-Geräte bis Release-Version 3.0
  • Stoneridge-Geräte bis Release 7.6
  • Intellic bis EFAS 4.X

stellen somit die erste Generation dar (unabhängig davon, dass auch diese Geräte über die Jahre hinweg weiterentwickelt wurden).

Zweck der neuen EU-Verordnung 165/2014 ist es, die Straßenverkehrssicherheit weiter zu verbessern, den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen sowie die Manipulation digitaler Fahrtenschreiber zu unterbinden.

Der DTCO 4.0

Fragen zum digitalen Tachographen

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Ab wann wird der digitale Fahrtenschreiber 4.0 pflicht?

Neu zugelassene oder neu ausgerüstete, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen ab dem 15.06.2019 mit einer neuen Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet sein.

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Was ist beim DTCO 4.0 zukünftig möglich?

Mithilfe der Dedicated Short Range Communication (DSRC) ist die Kontrolle von LKW oder BUS im Vorbeifahren möglich.

Nach Artikel 9 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 dürfen bei dieser Kommunikation nur Daten übertragen werden, die für die Zwecke der gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen notwendig sind, deren Fahrtenschreiber mutmaßlich manipuliert oder missbraucht wurde. Eine Fernabfrage von Lenk- und Ruhezeiten aus dem Tachographen ist nicht vorgesehen und auch technisch nicht möglich. Auch ist es nicht geplant, die Mautbrücken für das Auslesen der genennten Daten zu "missbrauchen". Dies bleibt auf die mobilen Geräte der BAG-Kontrolleure beschränkt.

Die ausgelesenen Daten müssen sich auf bestimmte aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen:

  • Letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
  • Längste Unterbrechung der Stromversorgung
  • Sensorstörung
  • Datenfehler Weg und Geschwindigkeit
  • Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
  • Fahren ohne gültige Karte
  • Einstecken der Karte während des Lenkens
  • Zeiteinstellungsdaten
  • Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen
  • Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit
Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Warum DTCO 4.0?

Grundlage für die Neuerung ist die EU-Verordnung Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr.

Ziel der Verordnung ist die Einführung von „intelligenten“ (smarten) und manipulationssicheren digitalen Kontrollgeräten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Damit sollen Manipulationen und Missbrauch früher erkannt werden können, um Sozialvorschriften besser durchzusetzen sowie Arbeitsbedingungen und Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, ohne dass die administrativen Belastungen noch größer werden.

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Werden bei DTCO 4.0 sofort neue Fahrtenschreiberkarten benötigt?

NEIN, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine gültige Fahrerkarte der 1. Generation vor dem Ablauf durch eine Fahrerkarte der 2. Generation zu ersetzen. Da aber die Fahrtenschreiber der 2. Generation zusätzliche Informationen verarbeiten und auch speichern müssen, bedarf es neuer Fahrtenschreiberkarten.
Die aktuell im Umlauf befindlichen Fahrtenschreiberkarten sind auf- und abwärtskompatibel - eine Fahrer-, Unternehmens- oder Kontrollkarte der 1. Generation funktioniert also auch in einem Fahrtenschreiber der 2. Generation mit Ausnahme der Werkstattkarten!
Bei den Werkstattkarten besteht lediglich eine Abwärtskompatibilität. Zur Aktivierung und Kalibrierung eines Fahrtenschreibers der 2. Generation ist eine Werkstattkarte der 2. Generation zwingend notwendig.

„Funktionieren“ bei Karten der 1. Generation bedeutet dabei, dass Einschränkungen gegeben sind!

So kann z.B. auf einer "alten" Fahrerkarte der 1. Generation mangels vorhandener „Datenfelder“ keine Speicherung von Ortspunkten (GNSS-Koordinaten) erfolgen, sondern weiterhin nur die Länderkennung hinterlegt werden. Ein vorzeitiger Ersatz wird im Einzelfall lediglich bei Werkstattkarten notwendig sein.

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Wird die DSGVO bei DTCO 4.0 berücksichtigt?

NEIN, persönliche Daten werden DSGVO-konform nicht übermittelt.

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Was ist ein digitaler Tachograph (DTCO 1381)?

Ein digitaler Tachograph ist ein System zur elektronischen Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und Beifahrer von Nutzfahrzeugen. Darüber hinaus werden auch die gefahrene Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke sowie weitere systembezogene Parameter aufgezeichnet. Die Speicherung der Daten erfolgt in einem geräteinternen Speicher (Massenspeicher) und auf fahrerbezogenen Chipkarten (Fahrerkarten). Die EU-Kommission hat beschlossen, dass digitale Tachographenanlagen in den nächsten Jahren das heute übliche EG-Kontrollgerät mit Diagrammscheibe ersetzen sollen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Verordnungen (EG) Nr. 2135/98 und Nr. 1360/2002.

Textquelle: Siemens VDO

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Warum wird der bewährte Tachograph mit Diagrammscheiben durch ein elektronisches Gerät ersetzt?

Die EU-Kommission setzt sich für eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten ein. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung (EG) Nr. 2135/98 erlassen, nach der neue tachographenpflichtige Fahrzeuge in der EU zukünftig mit digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen.

Textquelle: Siemens VDO

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Gibt es zukünftig nur noch digitale Tachographen?

Auf Basis der EU-Verordnungen und den Stellungnahmen der EU-Kommission ist davon auszugehen, dass in den Mitgliedsstaaten der EU alle neu zugelassenen tachographenpflichtigen Fahrzeuge ab Mai 2006 mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen. Außerdem können seit August 2005 digitale Tachographen auf freiwilliger Basis eingebaut werden.

Textquelle: Siemens VDO

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Wann werden neue Nutzfahrzeuge mit digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet?

Auf Basis der EU-Verordnungen und den Stellungnahmen der EU-Kommission ist davon auszugehen, dass in den Mitgliedsstaaten der EU alle neu zugelassenen tachographenpflichtigen Fahrzeuge ab Mai 2006 mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen. Außerdem können seit August 2005 digitale Tachographen auf freiwilliger Basis eingebaut werden.

Textquelle: Siemens VDO

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Wann werden neue Last- und Personenkraftwagen mit digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet?

Nach seit August 2002 geltendem EU-Recht sollten alle nach dem 5. August 2004 neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit digitalen Tachographen ausgerüstet werden. Parallel dazu sollten die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 5. Mai 2004 Chipkarten ausgeben. Der Einführungstermin richtete sich nach dem Veröffentlichungstermin von Anhang 1B (1360/2002) im EU-Amtsblatt, der erfolgreichen Homologation eines „digitalen Tachographen“ und der Verfügbarkeit von Tachographen-Chipkarten. Änderungen an der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates zu Kontrollgeräten im Straßenverkehr, welche die Einführung von digitalen Tachographen unterstützen, finden sich in den Verordnungen (EG) 2135/98 und 1360/2002 des Rates. Am 11. Juni 2004 einigte sich dann der Rat der EU-Verkehrsminister auf den 5. August 2005 als verbindlichen Einführungstermin des digitalen Tachographen. Die Entscheidung des Ministerrates über den Einführungstermin erfolgte im Rahmen der Aktualisierung der Verordnung (3820/85) über Fahr- und Ruhezeiten. Bei der zweiten Lesung der neuen Fahrerzeitenverordnungen, am 14. April 2005, stimmte das EU-Parlament für eine weitere Verschiebung des verbindlichen Einführungstermins von digitalen Tachographen: 1) Alle nach dem 5. August 2006 produzierten Fahrzeuge sind mit Kontrollgeräten gemäß den Anforderungen in Anhang 1B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten. 2) Ab dem 5. August 2007 sind alle neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit Kontrollgeräten gemäß den Anforderungen in Anhang 1B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten. In einem Vermittlungsverfahren muss nun ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments hinsichtlich der verbindlichen Einführung gefunden werden. Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst im Herbst 2005 abgeschlossen sein. Laut einer am 22. März 2005 veröffentlichten Stellungnahme des Ministers David Jamieson befürwortet Großbritannien die Einführung von digitalen Tachographen ab August diesen Jahres, macht andererseits aber eine Einbaupflicht davon abhängig, dass seitens der Industrie alle diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Textquelle: Siemens VDO

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Müssen alle Fahrzeuge mit analogen Tachographen umgerüstet werden?

Nein, eine generelle Pflicht zur Umrüstung des Fahrzeugbestandes besteht nicht. Allerdings verlangt die EU-Verordnung, dass im Fall der Ersetzung des elektrischen Kontrollgerätes von Nutzfahrzeugen >12 t und Bussen mit mehr als 8 Sitzplätzen und >10 t, die ab dem 1.1.1996 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, ein digitaler Tachograph eingebaut werden muss. Ausführliche Untersuchungen der Tachographen- und Fahrzeughersteller zeigen, dass eine Umrüstung von Altfahrzeugen, die den gesetzlichen Anforderungen und den Sicherheitsstandards der Fahrzeughersteller entspricht, nicht in allen Fällen technisch möglich ist. Eine Kontrolle von Werkstätten und Fahrzeughaltern auf Einhaltung dieser Bestimmungen ist kaum möglich. Ob und ggf. in welcher Form die Forderungen der EU in nationales Recht umgesetzt werden, ist bei den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten zu erfragen.

Textquelle: Siemens VDO

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger
Gibt der DTCO Hinweise über die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten in Bezug auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften?

Ja, der DTCO warnt 15 Minuten vor Überschreiten der zulässigen Lenkzeit von 4,5 Stunden. Die registrierten Lenk- und Ruhezeiten und deren Summenwerte können angezeigt und ausgedruckt werden.

Textquelle: Siemens VDO

Kategorie: Digitaler Tachograph
Ansprechpartner: Fritz Laitenberger

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