Das biometrische Passbild

Seit Anfang November 2010 ist es in Deutschland Pflicht, für alle Ausweisdokumente ein biometrisches Passbild zu nutzen. Diese Richtlinien werden nach §4 des Passgesetzes durch das Bundesministerium des Innern in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt vorgegeben und sollen eine automatisierte Analyse der Passfotos ermöglichen. Der Grundstein dafür wurde am 1. November 2005 durch die Umstellung auf den biometrischen bzw. elektronischen Reisepass, kurz ePass, geschaffen. Dieser ist seither mit einem RFID-Chip versehen, auf den biometrische Daten wie das Passbild und seit 2007 auch Fingerabdrücke gespeichert werden.

Biometrische Passfotos können weiterhin selbst gemacht werden, in Fotokabinen geschossen oder bei einem professionellen Fotografen erstellt werden. Bei allen drei Möglichkeiten müssen jedoch die internationalen Vorgaben der Biometrietauglichkeit erfüllen, welche verschiedene Kategorien wie Format, den Hintergrund und den Gesichtsausdruck umfassen. Diese werden bei der Antragstellung für einen Personalausweis oder Reisepass mit verschiedenen Hilfsmitteln wie der offiziellen Foto-Mustertafel, der Passbild-Schablone und einer speziellen Software überprüft. Was aber muss bei einem solchen biometrischen Passbild beachtet werden und wodurch unterscheidet sich dieses von anderen Passbildern?

Textquelle: www.biometrisches-passbild.net

Mit dieser kostenlosen Schablone der Bundesdruckerei können Sie prüfen, ob Ihre Passbilder biometrisch sind.

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