Die HU und AU-Plakette

Wie funktioniert eigentlich die Plakette?

Den Monat und das Jahr an dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erkennen Sie an der runden HU- Plakette auf dem hinteren Kennzeichen. Analog dazu wird der Termin für die nächste Abgasuntersuchung an der sechseckigen Plakette auf dem vorderen Kennzeichen angezeigt. Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung finden Sie auch im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

  • Die Zahl im Zentrum der Plakette gibt das Jahr der nächsten Prüfung an. (im Beispiel hier 2007)
  • Am oberen Rand, in der Mitte steht die Monatszahl in dem die Prüfung fällig ist. (im Beispiel hier HU-Fälligkeit im Oktober und AU-Fälligkeit im März)

Die Farben sind fortlaufend d.h. nach pink kommt grün, nach grün kommt orange, usw. (Siehe dazu Bild unten). Nach braun fängt die Farbreihe wieder von vorne an, also mit pink. Ist die Farbe des Jahres in dem wir uns befinden z. B. blau so verlieren die orangen Plaketten ihre Gültigkeit- sowohl die runde HU-Plakette am hinteren als auch die eckige AU-Plakette am vorderen Kennzeichen. Dringendster Handlungsbedarf besteht dann bei allen Fahrzeugen, welche noch eine grüne Plakette tragen, da diese dann schon über ein Jahr nicht mehr gültig sind.

Die Plakette
Die Plakettenfarbe steht immer für ein Jahr fest. Alle gelben Plaketten sind in diesem Jahr (2003) fällig.

Im großen Kreis: Der Fälligkeitsmonat, bis zu dem bei Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss, ist die Zahl, die verglichen mit einem Uhrenzifferblatt an der Position 12 Uhr steht. D.h. die senkrecht oben stehende Zahl steht für den Fälligkeitsmonat. (Für die AU- Plakette gilt derselbe Sachverhalt).

Im kleinen Kreis: Das Fälligkeitsjahr
Pkw, die erstmalig mit Neuzulassung in den Verkehr kommen, müssen erst nach drei Jahren zur HU/AU, anschließend geht es im zweijährigen Rhythmus weiter.

Die Fristen

In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt. (Auszug aus der Anlage VIII StVZO)

Fahrzeugart Beschreibung zeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen
Krafträder - 24 Monate
Pkw nach der ersten Zulassung 36 Monate
  danach 24 Monate
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung 36 Monate
  danach 24 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate
  danach 12 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t 12 Monate
Anhänger mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung 36 Monate
  danach 24 Monate
Anhänger die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t 24 Monate
Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate

Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.

Was wird geprüft?

Bei der HU werden insgesamt über 150 Punkte an Ihrem Fahrzeug überprüft. Hier die wichtigsten Prüfpunkte:

Bremsanlage

  • Dichtigkeit der Schläuche und Leitungen
  • Wirkung
  • Verschleiß
  • Freigängigkeit
  • ...

Lenkanlage

  • Spiel
  • Dichtigkeit
  • Leichtgängigkeit
  • ...

Sichtverhältnisse

  • Spiegel
  • Scheiben
  • Scheibenwischer
  • Scheibenwaschanlage
  • ...

Lichttechnische Einrichtung und sonstige elektrische Anlage

  • Scheinwerfer
  • Schlussleuchten
  • Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger)
  • Bremsleuchten
  • Rückstrahler
  • Batterie
  • Kontroll- und Warneinrichtungen
  • Hupe
  • ...

Achsen und Aufhängung

  • Federung
  • Stoßdämpfer
  • Querlenker
  • Gelenke
  • Befestigungen
  • ...

Räder/Reifen

  • Größe
  • äußere Beschädigungen
  • Verschleiß
  • ...

Fahrgestell, Rahmen, Aufbau und sonstige Ausstattung

  • Korrosion an Karosserie und tragenden Teilen
  • Bruch
  • Achsaufnahmepunkte
  • Sicherheitsgurte
  • Sitze
  • ...

Umweltbelastung

  • Schalldämpferanlage
  • Geräuschverhalten
  • Ölverlust
  • Abgasverhalten
  • ...

Identifizierung

  • Identifizierungsnummer (FIN)
  • Fabrikschild
  • amtliche Kennzeichen
  • Fahrzeugdokumente
  • ...

Die fachkundigen Prüfingenieure überprüfen den Zustand ihres Fahrzeugs und tragen somit Sorge dafür, dass weder Sie selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer einer zunehmenden Gefährdung ausgesetzt werden. Das Erkennen von Mängeln und die Pflicht diese Mängel zu beseitigen, hilft oftmals Unfälle zu vermeiden.

Außerdem wirkt sich eine regelmäßige technische Kontrolle auch positiv auf das Fahrzeugleben aus, denn hier werden Mängel frühzeitig erkannt, was hilft Folgeschäden zu vermeiden.

Sinn und Zweck dieser regelmäßigen Untersuchungen der Fahrzeuge ist deren Verkehrssicherheit. Die Fahrzeuge werden auf Vorschriftsmäßigkeit und technische Mängel untersucht.

Gesetzliche Bestimmungen

Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden spätestens innerhalb eines Monats beheben.

Der Fahrzeughalter muss den HU - Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Und ihn auf Verlangen zuständigen Personen vorweisen können. Führen Sie den Untersuchungsbericht am besten immer im Fahrzeug mit.

Im Falle des Verlustes des HU - Untersuchungsberichtes muss sich der Fahrzeughalter um Ersatz kümmern. Eine Zweitschrift erhalten Sie ggfs. bei der Überwachungsorganisation, die die letzte Hauptuntersuchung an ihrem Fahrzeug durchführt hat.

Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers.

Die Plakette nicht erhalten

...nicht weiter schlimm!

Wurde Ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt aufgrund eines Mangels, muss der Mangel oder müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats, behoben werden. Die Behebungsfrist bezieht sich auf das Datum der Untersuchung. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der Tag zuvor, als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Ist die Frist der Wiedervorführung überschritten, so ist eine erneute Untersuchung durchzuführen.

Auf dem Untersuchungsbericht werden die Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, aufgeführt. Nach der Reparatur bzw. der Beseitigung der Mängel wird das Fahrzeug erneut einem Prüfingenieur vorgestellt. Dieser prüft das Fahrzeug mit Augenmerk auf die zuvor dokumentierten und nun beseitigten Mängel. Zu der erneuten Untersuchung werden der vorangegangene Untersuchungsbericht, der Fahrzeugschein und alle Änderungsabnahmen und Gutachten benötigt. Die Nachkontrolle oder Nachuntersuchung kann von jedem Prüfingenieur durchgeführt werden.

Bei der Wiedervorführung darf das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweisen. Erst dann wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und Ihrem Fahrzeug wird eine neue Plakette zugeteilt.

Quelle: www.kfz-sachverstaendige.de

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