Warntafel Abfallbeförderung

Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, müssen gemäß § 55 KrWG und § 10 AbfVerbrG vor Antritt der Fahrt mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden, weißen Warntafeln (A-Schildern) von mindestens 40 Zentimetern Breite und mindestens 30 Zentimetern Höhe versehen werden. Die Warntafeln müssen in schwarzer Farbe die Aufschrift „A“ (Buchstabenhöhe 20 cm, Schriftstärke 2 cm) tragen. Die Warntafeln müssen während der Beförderung außen am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein, und zwar vorn und hinten. Bei Zügen (Fahrzeugkombination) muss die hintere Tafel an der Rückseite des Anhängers angebracht sein.

Wer ein Fahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mit Warntafeln versieht, handelt ordnungswidrig gemäß § 69 Absatz 2 Nummer 13 KrWG und § 18 Absatz 1 Nummer 11 AbfVerbrG. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 69 Absatz 3 KrWG mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro und gemäß § 18 Absatz 3 AbfVerbrG mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro geahndet werden.

Support

Sie haben weitere Fragen? Dann schnell zum Hörer greifen, rufen Sie uns einfach an - wir freuen uns auf Sie!

+49 (0)781 78513

Wollen Sie Ihre Anfrage per eMail an uns stellen, besuchen Sie dazu bitte einfach unsere Kontaktseite.

Unsere Bürozeiten

Mo. - Fr.
08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr

oder nach Vereinbarung

Sie finden uns
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

Facebook

Folgen Sie uns und werden Sie ein Fan von Laitenberger! [mehr]

Externe Link's...

Bürostandort
Unser Büro finden Sie:

Laitenberger Fahrschule GmbH
In der Lieste 2
D-77656 Offenburg

eMail:
fahrschule@laitenberger.com
Kontakt
Unser Büro ist besetzt:

Montag - Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Kunden-Hotline:
Telefon: +49 (0)781 78513
Telefax: +49 (0)781 9709753
Update cookies preferences