185-Tage-Regelung

Der Erwerb eines EU-Führerscheins setzt nach EU-Richtlinien voraus, dass Sie für mindestens 185 Tage in dem betreffenden Land angemeldet sind. Der EuGH hat am 29.04.2004 folgendes Urteil (Aktenzeichen C-476/01) erlassen: Ein in einem EU-Mitgliedsstaat nach Ablauf der Sperrfrist (z.B. Fahrverbot) erworbener Führerschein muss von deutschen Behörden anerkannt werden. Die Anerkennung darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Inhaber in einem anderen EU-Mitgliedsstaat seinen Führerschein erworben hat, in dem er nie einen Wohnsitz hatte. Die Entscheidung des EuGH wird damit begründet, dass die Überprüfung der 185-Tage-Wohnsitzregelung alleinige Sache des Ausstellerstaates ist, da in jedem anderen Fall die Integrität des Staates verletzt wird. Es ist jedoch nicht nötig, 185 Tage auf den Führerschein zu warten, wenn Sie den EU-Führerschein in Polen machen. Sie müssen nur die Anmeldung für mind. 185 Tage besitzen. Nach Ihrer bestandenen Prüfung erhalten Sie bereits ca. drei Wochen später Ihren rechtsgültigen EU-Führerschein ausgehändigt!

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