Voraussetzungen für die Fahrschulausbildung
Ohne einige Formalitäten geht es auch beim Führerschein nicht. Damit Ausbildung und Prüfung reibungslos und ohne Zeitverzögerung ablaufen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" stellen.
Dafür brauchen Sie:
- Einen gültigen Personalausweis oder deine Geburtsurkunde zur Identifizierung
- Bescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Nachweis über einen Sehtest
- Besonderheiten für die Klassen C und D
- Führungszeugnis für die Klasse D
Tipp:
Damit Sie keine unnötigen Zeitverzögerungen hinnehmen müssen, besorgen Sie sich Ihre Unterlagen für die Antragstellung so schnell wie möglich. Klären Sie mit uns ab, ob Sie ihren Antrag bei der Behörde abgeben können oder ob wir dies für Sie erledigt.
"Hier gibts die erste Starthilfe"
Rund um den Führerschein gibt's immer eine Menge Fragen. Klar, dass Sie viel wissen wollen, denn es soll ja möglichst beim ersten Mal klappen, und man macht den Führerschein ja auch in der Regel nur einmal im Leben. Sollten Sie die Antwort nicht hier auf unseren Internet-seiten finden, dann rufen Sie und einfach an oder schreiben uns eine kurze Mail. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. Erste-Hilfe-Ausbildung
Wenn Sie die Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T erstmalig erwerben möchten, müssen Sie eine Teilnahmebescheinigung von einem Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen vorlegen. Bei Erweiterungen auf die Fahrerlaubnis-Klassen C oder D oder eine der Unterklassen ist zusätzlich ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe erforderlich. Wann und wo solche Kurse in Ihrem Ort stattfinden, können Sie bei Ihrem Fahrlehrer oder bei uns in der Verwaltung erfahren.
Sehtest bzw. augenärztliches Gutachten
Den Sehtest können Sie entweder beim Optiker oder beim TüV machen. Manchmal werden Sehtests auch bei Lehrgängen über Lebensrettende Sofortmaßnahmen angeboten. Der bestandene Sehtest hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. In Zweifelsfällen kann es auch erforderlich sein, dass Sie ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen müssen.
Für die Klassen C und D und deren Unterklassen ist ein augenärztliches Zeugnis erforderlich. Dieses hat eine Gültigkeit von 2 Jahr.
Wenn Sie bereits einen Führerschein besitzen und auf die Fahrerlaubnis-Klassen A1, A, B, BE, M, T oder L erweitern möchten, dann benötigen Sie keinen neuen Sehtest. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die früher vorgelegte Bescheinigung oder das augenärztliche Gutachten bzw. Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist.
Ärzliche Untersuchung
Wer Lkw oder Busse steuern will, hat natürlich eine noch größere Verantwortung als ein "normaler" Autofahrer. Deshalb gelten hier besonders strenge Vorschriften über die Eignung und den Erwerb des Führerscheins dieser Klassen. Für die Klasse C und D ist neben den bisher genannten Voraussetzungen eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung erforderlich.
medizinisch-psychologische Untersuchung
Die Fahrerlaubnis der Klasse D - im Volksmund auch die Königsklasse genannt - stellt die höchsten Ansprüche bezüglich der Zuslassung des Erwerbs der Fahrerlaubnisklasse an den Bewerber. Aus diesem Grunde wird eine so genannte MPU (Psychometrischer Test) nach § 11 FeV gefordert.