LKW

LKW-Führerschein - Verlängerung der Klasse C1 und C1E (alte Klasse 3)

Fahrerlaubnisklasse vor dem 01.01.1999 erworben

  • unbefristet

Fahrerlaubnisklasse nach dem 01.01.1999 erworben

  • Klasse C1, C1E bis zum 50. Lebensjahr (nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre befristet)

Berufskraftfahrer beachten bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. [mehr] Für die Klasse C1 und C1E ist der 09.09.2014 der Stichtag für die Eintragung der Ziffer 95.

LKW-Führerschein - Verlängerung der Klasse C und CE (alte Klasse 2)

Ist man im Besitz der oben angegebenen Klassen und möchte dies auch bleiben, so muss man diese vor Ablauf verlängern. Im Fall der Klasse CE gibt es mehrere Möglichkeiten.

Hat man die Klasse C/CE erst nach dem 31.12.1998 erworben, so ist im neuen Kartenführerschein ein Ablaufdatum angegeben. Die Verlängerung sollte ca. 4 Wochen vor Ablauf beantragt werden.

Sie müssen persönlich bei der Führerscheinstelle vorsprechen und benötigen dazu die folgenden Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • Führerschein
  • biometrisches Passfoto (36 x 45 mm), Fotoautomat hier im Hause vorhanden
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung

Die gleichen Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie bereits vor dem 31.12.1998 die alte Klasse 2 gemacht haben. Alle, die bis zum 31.12.1999 50 Jahre alt geworden sind oder zu diesem Zeitpunkt schon älter waren, hatten Zeit bis zum 31.12.2000, um ihre Klasse 2 verlängern zu lassen. Ist diese Verlängerung nicht erfolgt, so ist die Klasse 2 abgelaufen und es dürfen keine Fahrzeuge dieser Klasse mehr geführt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, die Klasse wieder aufleben zu lassen, wenn man die ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorlegt.

Alle anderen Altinhaber tauschen rechtzeitig (4-6 Wochen) vor Vollendung des 50sten Lebensjahres.

Wichtiger Hinweis:
Ihre Fahrerlaubnis Klasse C oder CE läuft vor Ihrem 50. Geburtstag ab und wurde 1999 aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis (z.B. Polizei oder Bundeswehr) erteilt, die Sie vor 1999 erhalten haben? Melden Sie sich dann bitte schnellstmöglich bei der Führerscheinstelle!

Achtung: Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen, ohne dass eine neue Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird, nur möglich, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als ein bestimmte Anzahl an Jahren verstrichen sind. (Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Führerscheinstelle)

BUS

Hinweis

Berufskraftfahrer beachten bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. [mehr] Für die Klasse D1 und D1E bzw. D und DE ist der 09.09.2013 der Stichtag für die Eintragung der Ziffer 95.

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