Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten umschreiben

Inhaber eines in einem Drittstaat ausgestellten Führerscheins dürfen nach Begründung eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland von diesem bis zu höchstens 6 Monaten Gebrauch machen. Wer weiterhin Kraftfahrzeuge führen will, muss die Fahrerlaubnis seines Wohnsitzstaates erwerben.

Die Anlage 11 zu § 31 FeV (Staatenliste) enthält zurzeit 75 Staaten und Teilstaaten, deren Führerscheine erleichtert, also unter teilweisem oder ganzem Verzicht auf eine erneute Abnahme einer Fahrerlaubnisprüfung umgeschrieben werden können. Voraussetzungen für diese Begünstigung sind:

  • Gleichwertigkeit mit deutschen Fahrerlaubnissen; Maßstab hierfür sind das Niveau von Ausbildung und Prüfung im Ausstellungsstaat sowie annähernde Gleichheit der Verkehrsverhältnisse;
  • Zuverlässigkeit der Dokumente (Führerschein) und die Möglichkeit, gesicherte Informationen zur Klärung von Zweifelsfällen zu erhalten;
  • Gegenseitigkeit, also Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis muss in dem jeweiligen Listenstaat ebenfalls die erleichterte Umschreibung zustehen.

 

 

Umschreibung nach spätestens sechs Monaten

Die Frist von sechs Monaten, in der die Nutzung einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis gestattet ist, beginnt mit dem Tag, an dem ein ordentliche Wohnsitz begründet wird. Es geht um sogenannte Drittstaaten-Führerscheine aus Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören.

Während der sechs Monate muss eine Übersetzung mitgeführt werden, sofern der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist wird der Führerschein nicht mehr anerkannt.

Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn der Führerscheininhaber nachweisen kann, dass er den „ordentlichen Wohnsitz" nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben wird.

Um auch nach dieser Zeit ein Kraftfahrzeug fahren zu dürfen, benötigt man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der ausländische Führerschein muss daher in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden. Die Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Land der Führerschein erworben wurde.

Umschreibung teilweise ohne Prüfung

Grundsätzlich sind die theoretische und praktische Prüfung (ohne Ausbildung) in Deutschland zu absolvieren. Davon gibt es aber länderabhängige Ausnahmen.

Von der Ablegung einer Führerscheinprüfung in Deutschland sind Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten dann befreit, wenn im Ausstellerland die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Prüfung sichergestellt sind. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat geschlossen wurde. Ob Ihr Land dabei ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Staatenliste. [Staatenliste nach Anlage 11 FeV]

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