Die theoretische Prüfung

Sind alle bürokratischen Hürden umfahren, ist erst einmal Büffeln angesagt - denn vor die Praxis hat Vater Staat die Theorie gesetzt. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters und erst nach Absolvieren der vorgeschriebenen Anzahl an Theoriestunden für die jeweilige Klasse abgenommen werden. Um unnötige Kosten und Stress zu vermeiden, sollte man aber erst dann hingehen, wenn man sich wirklich straßentauglich und verkehrssicher fühlt. Denn wer durchfällt, darf seine Prüfung erst nach 2 Wochen wiederholen.

Geprüft wird schriftlich vor einem Dekra- oder TüV-Gutachter. Aber keine Sorge, die Prüfungsbögen und -fragen sind ebenso aufgebaut wie die übungsblätter aus der Fahrschule. Damit alles glatt geht, erhalten Sie von uns jede Menge Tipps, Tricks und rund um die Theorie.

Die Teilnahme am theoretischen Unterricht ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wir dürfen Sie nur zur Prüfung anmelden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ihr Fahrlehrer davon überzeugt ist, dass Sie die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum sicheren Führen des Kraftfahrzeugs besitzen.

Die Prüfungsfragen setzen sich aus dem grundlegenden Ausbildungsstoff, der für alle Führerscheinklassen gilt, und den zusätzlichen theoretischen Ausbildungsinhalten der jeweiligen Führerscheinklasse zusammen.
Wer die Prüfung in mehreren Klassen ablegt, muss die grundlegenden Fragen nur einmal beantworten. Wer eine Erweiterung seiner Führerscheinklasse beantragt hat, wird auf die grundlegenden Inhalte weniger umfangreich geprüft. Bei jeder Frage ist im Übrigen im Fragebogen ihre Wertigkeit angegeben.

Mindestumfang des Theorieunterrichts

Anzahl der Doppelstunden (jeweils je 90 Minuten)

Rechtsstand: 19.01.2013

beantragte KlasseGrundstoffZusatzstoff
bei Ersterteilungbei Erweiterung
AM1262
A1*1264
A2*1264
A1264
B1262
B962,5 (150min)2,5(150min)-
BE---
C1666**
C1E---
C6610***
CE664
D1 / D1E / D / DEDer Umfang des theoretischen Unterrichts hängt davon ab, welche Klasse Sie bereits besitzen.

*) Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.
**) Bei Vorbesitz Klasse D1 od. D: 2 Doppelstunden
***) Bei Vorbesitz Klasse C1 od. D1: 4 Doppelstunden; bei Vorbesitz Klasse D: 2 Doppelstunden

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Fahrschul - Team jederzeit gerne zur Verfügung.

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