Die praktische Prüfung

Wer seine theoretische Prüfung bestanden und alle erforderlichen übungsstunden hinter sich hat, kann die praktische Fahrprüfung ablegen. Allerdings frühestens 1 Monat vor Erreichen des gesetzlichen Mindestalters. Dieser offizielle Praxistest mit dem Prüfer im Nacken ist für alle Führerscheinklassen, bis auf Klasse L, vorgeschrieben.
Wenn alles wie geschmiert läuft, wird Ihnen Ihr vorbereiteter Führerschein gleich nach der Prüfung (bzw. frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres) ausgehändigt!
Sollten Sie beim ersten Mal nicht bestehen, können Sie die Prüfung schon nach 14 Tagen wiederholen, müssen bis dahin aber eine Nachschulung absolvieren.

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Sie kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden, frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Man sollte nicht mit Gewalt auf die praktische Prüfung drängen, sondern wirklich das Urteil des Fahrlehrers respektieren, ob man schon bereit für die Prüfung ist. Selbst wenn man alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten absolviert hat.

Geprüft wird im städtischen Straßenverkehr, auf Landstraße und Kraftstraße/Autobahn (nicht Klasse M) auf folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:

  • Sicheres Führen eines Kraftfahrzeuges
  • Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
  • Alle nötigen technischen Kenntnisse
  • Umweltbewusstes Fahren
  • Diverse Grundfahraufgaben, insbesondere bei langsamer Fahrt

Was wird geprüft?

"Nobody is perfect", das weiß auch der Prüfer. Kein Prüfling fährt völlig fehlerfrei. Der Prüfer muss sich aber davon überzeugen, dass der Prüfling das Fahrzeug sicher beherrscht, sowie die Verkehrsregeln und die Verkehrszeichen beachtet. Außerdem achtet der Prüfer auf umweltschonende Fahrweise. Die Prüfung findet in der Stadt, auf Landstraßen und auch auf der Autobahn statt. Die Strecke bestimmt der Prüfer. Neben der Fahrweise werden auch die Grundfahraufgaben geprüft. Bei einigen Führerscheinklassen wird auch eine Abfahrtkontrolle durchgeführt. Nach der Prüfungsfahrt muss das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt werden.

Rechtsstand 19.01.2013

beantragte KlasseGesetzlich vorgeschriebene SonderfahrtenPraktische Prüfung


ÜANPrüfungsdauer und Prüfungsstrecke
AMentfälltentfälltentfällt

45min,

überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften

A1543

45min,

igO, agO, AB 1)

A22)543

60min 3),

igO, agO, AB 1)

A2)543

60min 4),

igO, agO, AB 1)

B543

45min,

igO, agO, AB 1)

BE311
C1311

75min,

igO, agO, AB 1)

C1E311
CB auf C523
C1 auf C311
CEC auf CE523

Ü = Überland
A = Autobahn
N = Dunkelheit

  1. igO = innerorts, agO = außerorts, AB = möglichst auch Autobahn
  2. Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
    1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
    2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
  3. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten
  4. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Wie bei der theoretischen Fahrprüfung, darf auch die praktische erst nach Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden.

Grundsätzlich ist die Anzahl der Wiederholungen nicht begrenzt, aber der Führerscheinantrag beispielsweise verfällt nach einem Jahr. Auch die zuvor bestandene theoretische Prüfung gilt ohne bestandene praktische Prüfung nur 1 Jahr.

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