Fahrerlaubnis Personenbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers.
Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.
Antragsteller, die Einträge im Führungszeugnis haben, insbesondere bei Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug, Raub) oder Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung) sind in der Regel nicht zur Personenbeförderung geeignet sind.
Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - oder nach Ablauf von mehr als zwei Jahren - ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxen generell erforderlich. Bei Mietwagen gilt dies nur, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50 000 Einwohner hat.
Erstmalige Erteilung für Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr sowie für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- EU-Kartenführerschein (muss zuerst beantragt werden)
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Papierführerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde
- Nachweis des 2-jährigen Besitzes einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre (durch einen deutschen, einen EU/EWR- oder einen Anlage 11-Führerschein)
- Mindestalter 21 Jahre
- Nachweis der Ortskenntnis
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet
Erstmalige Erteilung für Krankenkraftwagen, Mietwagen beschränkt auf Behindertentransport
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- EU-Kartenführerschein (muss zuerst beantragt werden)
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der vorhandene Papierführerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Nachweis des einjährigen Besitzes einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre (durch einen deutschen, einen EU/EWR- oder einen Anlage 11-Führerschein)
- Mindestalter 19 Jahre
- Nachweis der Ortskenntnis, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat (wenn Sie haupt- oder ehrenamtlich bei einer Hilfsorganisation tätig sind, erteilt die Hilfsorganisation eine Bestätigung über die vorhandenen Ortskenntnisse)
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/Arbeitsmediziners
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes, Betriebsarztes oder Arbeitsmediziners
- Nachweis über gesundheitliche Eignung durch
- Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl auf gesondertem Vordruck bis zum vollendeten 60. Lebensjahr
- Medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet, wenn die Geltungsdauer über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann