Vor- und Nachteile

Es gibt keine Vorteile bei einem Führerschein mit Automatikgetriebe, jedoch muss man beim Fahren nicht Kuppeln und keine Gänge einlegen...

Der große Nachteil ist: Wer eine praktische Fahrprüfung auf Automatikfahrzeugen macht, darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren. Ausnahme bilden hier nur die Führerscheinklassen AM und T.

Rechtsgrundlage zum Führerschein mit Automatikgetriebe

Gesetzeslage zum 31.03.1986
Die frühere Gesetzeslage besagte, dass bei Ablegung einer praktischen Prüfung für den Automatikführerschein es zu keiner Beschränkung führt, vorausgesetzt dass min. 6 Ausbildungsfahrstunden mit manueller Schaltung nachweisbar sind.

Ab dem 01.01.1983 war der Gesetzgeber bei Umsetzung der EG-Führerscheinrichtlinie gezwungen, die Führerscheine für Automatikgetriebe mit den Worten “Prüfung der Klasse 3 auf KFZ mit Getriebeautomatik abgelegt“, zu kennzeichnen. Dies führte jedoch zu keinerlei Beschränkung. Diese Regelung sorgte im Ausland für Missverständnisse und Verwirrung. Daher wurde diese Regelung am 01.04.1986 aufgehoben.

 

Gesetzeslage zum 01.04.1986
Ab dem 01.04.1986 ist der Automatikführerschein auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt, sodass keine Autos mit manueller Schaltung gefahren werden dürfen. Dies wurde speziell in der Fahrerlaubnis vermerkt.

 

Besonderheit bei den Klassen AM und T
Die Führerscheinklassen AM und T besitzen nach §17 VI FeV keinerlei Beschränkungen. Dies begründet der Gesetzgeber mit dem Technikfortschritt, sodass Fahrzeuge dieser Klasse generell nur noch mit Automatikgetriebe angeboten werden.

 

Beschränkungsumfang gilt auch bei festgelegten Klassen
Da der Fahrer keine Prüfung bezüglich Kupplung und Schaltung abgelegt hat, werden ihm andere Klassen verwehrt. Dies ist besonders relevant bei Umtausch des alten Führerscheins. Demnach wird die Fahrerlaubnis der Klasse 3 bei Umtausch in die Klassen B, BE, C1, C1E, A1 mit der Schlüsselzahl 78 zur Kennzeichnung für Automatikfahrzeuge im Führerschein vermerkt.

Die Kennzeichnung aufheben lassen

Für den Fall, dass der Führerscheininhaber die Aufhebung der Automatikgetriebe Kennzeichnung wünscht, muss dieser eine praktische Prüfung bezüglich eines Fahrzeuges mit manueller Gangschaltung absolvieren. Diese Praxisprüfung ist in der zeitlichen Dauer verkürzt, gemäß Anlage 2 Nr. 2, 3.Buchstabe a FeV.

Nach erfolgreicher Ablegung der praktischen Prüfung erhält der Fahrer einen Führerschein ohne Einschränkung.

Automatik Führerschein für halbautomatische Autos

Generell sind nur Fahrzeuge mit Automatikschaltung bei einem Automatikführerschein erlaubt. Somit darf der Besitzer der Automatikfahrerlaubnis keine Autos mit manueller Schaltung fahren. Gemäß des § 17 VI FeV (Fahrerlaubnisverordnung) ist der Automatikführerschein nur auf Fahrzeuge ohne Kupplungspedal ausgelegt. Der Besitzer des Automatikführerscheins darf auch halbautomatische Fahrzeuge fahren, da diese zwar eine manuelle Gangschaltung haben, jedoch kein Kupplungspedal.

Bei Nichteinhaltung der Beschränkung, d.h. bei Fahren eines PKW's mit manueller Gangschaltung trotz Automatikfahrerlaubnis, drohen rechtliche Konsequenzen, da in diesem Fall eine Straftat nach §21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis) begangen wird. Die Konsequenzen sind [hier] genau beschrieben.

Entsprechende Kennzeichnung

Damit sofort erkannt werden kann, welche Art des Führerscheins die jeweilige Person besitzt, werden eindeutige Kürzel im Führerschein verwendet.

Bei einem Besitzer einer Automatikfahrerlaubnis steht neben der Klasse B die Schlüsselzahl 78, welche die eindeutige Kennzeichnung für Fahrzeuge mit Automatikgetriebe darstellt.

Lohnt es sich überhaupt?

Man sollte es sich gut überlegen, ob man ohne zwingende Gründe nur einen Führerschein für Automatikfahrzeuge macht und dadurch eine stark eingeschränkte Fahrerlaubnis besitzt.

Wichtiger Hinweis:
Macht man die Fahrschulausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe darf man nach bestandener praktischer Prüfung auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren!

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