Der Führerschein und seine Geschichte
Der Führerschein hat eine mehr als 100-jährige Geschichte. Das Konzept einer Fahrerlaubnis - wie auch des Führerscheins - gibt es seit 1888 (Preußen). Eine behördliche Prüfung gab es erstmals in Wien im Jahr 1901 (vgl. VdTÜV-Ausstellung "Führerscheine in Europa"). In der DDR wurde der Führerschein auch als Fahrerlaubnis bezeichnet.
Die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU werden ab 2012 nach geltendem EU-Recht durch den einheitlichen europäischen Führerschein abgelöst. Ab dann ist der EU-Führerschein bei der Neuausstellung verbindlich. Die alten Formulare gelten noch 26 Jahre weiter, erst dann wird ein Umtausch in den neuen Führerschein verpflichtend.
Einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts in Europa stellt die "3. Führerscheinrichtlinie" dar, die auch die EU-Fahrerlaubnisklassen regelt. Die Richtlinie ist seit dem 19. Januar 2007 gültig, muss jedoch bis zum 19. Januar 2011 in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt und ab 19. Januar 2013 angewendet werden. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist in Deutschland bisher unklar. Mit einer Umsetzung vor 2010 ist nicht zu rechnen. Sie führt wesentliche Neuerungen gegen den oft beklagten "Führerscheintourismus" ein.
In der deutschen Übersetzung wird der Begriff "driving licence" mit "Führerschein" statt richtigerweise mit Fahrerlaubnis übersetzt. Eine exakte Definition fehlt in der Richtlinie grundsätzlich.
Die Fahrerlaubnisklassen sind bereits seit der europäischen Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts am 1. Januar 1999 europaweit einheitlich und werden in allen EU-Ländern anerkannt. Auf der Rückseite der Fahrerlaubnis-Karte befinden sich die sog. "Auflagen und Beschränkungen" (vgl. Schlüsselzahlen).
Der EU-Führerschein trifft Regelungen, die künftig in der ganzen Europäischen Union und einigen assoziierten Staaten gelten. Er umfasst die EU-Fahrerlaubnisklassen für Krafträder, Kraftfahrzeuge unter und über 3,5 Tonnen sowie Anhänger, soweit sie den allgemein üblichen Bauformen entsprechen. Sonderregelungen, etwa bei geringer Reichweite der Fahrzeuge, bleiben weiterhin der nationalen Gesetzgebung vorbehalten.
1909
Am 3. Mai führt der letzte deutsche Kaiser, Wilhelm II, die landesweit gültige Fahrerlaubnis ein. Er nennt sie Führerschein.
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1956
Bis zu diesem Jahr wurde die Theorie-Prüfungen mündlich durchgeführt. Ab nun kommt es zum Einsatz schriftlicher Fragebögen.
1957
Seit dem Jahr 1957 gilt die so genannte Fahrlehrerverordnung, welche die Zulassung zum Beruf des Fahrlehrers regelt.
1958
Verkehrsvertöße werden nun beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg festgehalten. Frauen dürfen den Führerschein auch ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes machen.
1963
Nachdem sieben Jahre zuvor die schriftlichen Fragebögen eingeführt wurden, gibt es diese für Gastarbeiter nun in verschiedenen Sprachen.
1974
Die theoretische und die praktische Prüfung werden getrennt behandelt. Das heißt, fällt man durch die Theorie, verfällt die Gebühr für die praktische Prüfung nicht.
1980
Der Führerschein soll sich optisch verändern. Er wird rosa und etwas handlicher. Das beschließt die EU. Auf die Einführung müssen die Bürger aber noch sechs Jahre warten.
1986
Von nun an muss jeder Führerscheinneuling zwei Jahre Probezeit überstehen. Ab 1999 kann sich die Probezeit bei schwerwiegenden Vergehen auf vier Jahre verlängern.
1999
Nach der 13-jährigen rosa Phase wird aus dem Papierschein der EU-Führerschein in Scheckkartenformat. Mit dem EU-Führerschein im Scheckkartenformat kommen neue, nach Buchstaben gegliederte Führerscheinklassen (A-E statt 1-5)
2001
2008
Das Fahren ab 17 (begleitetes Fahren) ist nun in allen Bundesländern möglich. Baden-Württemberg hat diese Regelung als letztes Bundesland eingeführt.
2013
Einführung des einheitlichen EU-Führerscheins. Alle, die eine gültige Fahrerlaubnis haben, müssen diese bis 2033 eintauschen.