Das Punktesystem
Das neue Punktesystem mit insgesamt 8 anstatt der 18 bisherige max. Punkten! Das neue Punktesystem gilt seit dem 1. Mai 2014!
Die Gewichtung von Verstößen
Dem aktuellen Punktesystem zufolge drohen nur noch dann Punkte in Flensburg, wenn der jeweilige Verstoß die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdete!
Je nachdem, wie schwer die Regelmissachtung war, kommen entweder 1, 2 oder 3 Punkte auf einen zu. Sobald die Grenze von 8 Punkten erreicht ist, wird man mit der Entziehung des Führerscheins konfrontiert.
Die Punktevergabe ist in 3 Kategorien unterteilt:
- schwere Ordnungswidrigkeiten
- grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug
In der aktuellen Tabelle für den Bußgeldkatalog gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, 1 Punkt.
In der aktuellen Tabelle für den Bußgeldkatalog gibt es für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubns, 2 Punkte.
In der aktuellen Tabelle für den Bußgeldkatalog gibt es für schwere Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte.
Dieses 3-Punkte-System hat den großen Vorteil, dass es im Vergleich zum vorherigen 7-Punkte-System wesentlich übersichtlicher ist. Zudem ist durch die Reduzierung auf max. 3 Punkte pro Vergehen die Komplexität von Berechnungen verringert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- 8 anstatt 18 Punkte!
- Eintragungsgrenze erhöht sich von 40 auf 60 Euro! (1 Punkt ab 60 Euro Bußgeld, aber nicht jedes Verkehrsdelikt das mit 60 Euro Bußgeld geahndet wird, führt zu einer Eintragung (zu Punkten). Nur bei Delikte die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden mit Punkten geahndet.)
- Keine Pflichtseminare mehr bei neuen Verstößen!
- Keine Verlängerung der Tilgungsfrist mehr bei neuen Verstößen!
Das neue Punktesystem in 4 Stufen
1-3 Punkte
Vormerkung!
Außer einer Vormerkung des Betroffenen für die Bewertung seiner Fahreignung erfolgen keine weiteren Maßnahmen oder Benachrichtigungen.
4-5 Punkte
Ermahnung!
Es erfolgt eine gebührenpflichtige Ermahnung und der Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, bei welchem 1 Punkt abgebaut werden kann!
6-7 Punkte
Verwarnung!
Es erfolgt eine gebührenpflichtige Verwarnung!
Es erfolgt die Anordnung eines Pflichtseminars. Durch das Pflichtseminar können keine Punkte abgebaut werden. Wird an dem Pflichtseminar nicht teilgenommen, wird die Fahrerlaubnis entzogen!
ab 8 Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis!
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Nach frühestens 6 Monaten und bestandener MPU kann ein neuer Führerschein beantragt werden. Eine neue Fahrprüfung muss hierfür in der Regel nicht gemachen werden.