Notwendige Unterlagen
Damit schnellstmöglich alle Unterlagen für den Antrag beim Straßenverkehrsamt beisammen sind, stellen wir hier eine Checkliste zum systematischen Abhaken bereit.
So hat man einen genauen Überblick, was alles benötigt wird:
Bei allen Anträgen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) und Unterschrift im Unterschriftsfeld
- Kopie Personalausweis oder Reisepass, ggf. Kopie Aufenthalsgenehmigung
- ggf. Kopie Führerschein (bei Erweiterungen)
zusätzlich bei Ersterteilung + Erweiterung der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Zeugnis nach §12 Abs. 2, 5 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
zusätzlich bei Erweiterung der Klassen C1, C1E, C, CE
- Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
- augenärztliches Gutachten nach §12 Abs. 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten über die körperliche- und geistige Eignung nach §11 Abs. 9 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
zusätzlich bei Erweiterung der Klassen D1, D1E, D, DE
- Nachweis Erste-Hilfe-Ausbildung (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
- augenärztliches Gutachten nach §12 Abs. 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
- Gutachten über die körperliche- und geistige Eignung nach §11 Abs. 9 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach §11 Abs. 9 i.V.m. Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Führungszeugnis, Belegart OB (zu beantragen beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes)
Nach der Abgabe der Unterlagen beim Straßenverkehrsamt / Führerscheinstelle wird dort die Antragsgenehmigung (in der Regen 4-6 Wochen) durchgeführt.
Die Beantragung von Prüfungen kann erst nach der erfolgreichen Antragsgenehmigung durchgeführt werden.