EU Führerschein-Klassen bis 18.01.2013
Info
Bildquelle: Degener
Hier finden Sie die Führerschein-Klassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 1. Januar 1999 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich.
Die alten Klassen 1, 2, 3, 4 und 5 waren über lange Jahre die Einteilung und jeder wusste, welche Fahrzeuge damit gefahren werden durften.
Zur Verdeutlichung haben wir die neuen EU Führerschein-Klassen nochmals aufgeteilt und wiedergegeben, welche Fahrzeuge damit gefahren werden dürfen.
A
Erläuterung
Krafträder mit oder ohne Beiwagen über 50 ccm oder über 45 km/h
Beschreibung
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Mindestalter
18 / 25 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
nein
Eingeschlosse Klassen
A1, M
Bemerkung
zwei Jahre leistungsbeschränkt bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg (Leistung / Leermasse); Direkteinstieg ab 25 Jahre
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
5 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
lebensrettende Sofortmaßnahmen
A1
Erläuterung
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 0,125 l und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
nein
Eingeschlosse Klassen
M
Bemerkung
beschränkt auf 80 km/h für 16- und 17- Jährige
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
5 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
lebensrettende Sofortmaßnahmen
B
Erläuterung
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern)
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
nein
Eingeschlosse Klassen
L, M, S
Bemerkung
Anhänger bis 0,75 t z.G. oder
Züge bis 3,5 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
5 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
lebensrettende Sofortmaßnahmen
BE
Erläuterung
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter B fallen.
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
B
Eingeschlosse Klassen
keine
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
keine
Bemerkung
bei LKW mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf Anhängelast höchstens das 1,5fache der z.G. s Zugfahrzeuges betragen
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
C1
Erläuterung
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg (auch mit Anhängern)
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
B
Eingeschlosse Klassen
L, M
Bemerkung
Anhänger bis 0,75 t z.G.
befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
3 Stunden zu je 45 Minuten Ãœberlandfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärtzliches Gutachten
ärtzliche Untersuchung
Erste-Hilfe
C1E
Erläuterung
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
B
Eingeschlosse Klassen
BE sowie B1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden ist
Bemerkung
Züge bis 12 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)
unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschliesslich Anhänger); befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
keine
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärtzliches Gutachten
Erste Hilfe
ärtzliche Untersuchung
C
Erläuterung
Kraftfahrzeuge - ausgenommen jene der Klasse D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg (auch mit Anhänger)
Mindestalter
18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
B
Eingeschlossene Klassen
C1, B, L, M
Bemerkung
Anhänger bis 0,75 t z.G.
unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschliesslich Anhänger); befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
10 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
5 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
3 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärtzliches Gutachten
Erste Hilfe
ärtzliche Untersuchung
CE
Erläuterung
Lastzüge und Sattelzüge
Mindestalter
21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
C
Eingeschlosse Klassen
BE, C1E, T, sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden sind
Bemerkung
unter 21 Jahre keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t z.G. (einschließlich Anhänger); befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
0 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
4 Stunden zu je 45 Minuten Grundausbildung
3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe
psychologisch-medizinische Untersuchung
Achtung
(oben genanntes Beispiel setzt die Klasse B mit mehr als 2 Jahre voraus. Je nach Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse kann sich der Mindestumfang der theoretischen als auch der pratischen Ausbildung verändern)
D1
Erläuterung
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen (auch mit Anhängern)
Mindestalter
21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
B
Eingeschlosse Klassen
B, L, M
Bemerkung
Anhänger bis 0,75 t z.G.; befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
6 Doppelstundzu je 90 Minuten Grundstoff
0 Doppelstundzu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
4 Stunden zu je 45 Minuten Grundausbildung
3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe
psychologisch-medizinische Untersuchung
Führungszeugnis
Achtung
(oben genanntes Beispiel setzt die Klasse B mit mehr als 2 Jahre voraus. Je nach Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse kann sich der Mindestumfang der theoretischen als auch der pratischen Ausbildung verändern)
D1E
Erläuterung
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
Mindestalter
21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
D1
Gilt auch für Klassen
Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist
Bemerkung
Züge bis 12 t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als Leermasse Zugfahrzeug)
befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
keine
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
4 Stunden zu je 45 Minuten Grundausbildung
3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe
psychologisch-medizinische Untersuchung
Befristung
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre erfolgt durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Dauer der Fahrprüfung
70min
D
Erläuterung
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger)
Mindestalter
21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
B
Eingeschlosse Klassen
D1
Bemerkung
Anhänger bis 0,75 t z.G.; befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
18 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
33 Stunden zu je 45 Minuten Grundausbildung
12 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
8 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
5 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe
psychologisch-medizinische Untersuchung
Führungszeugnis
Achtung
(oben genanntes Beispiel setzt die Klasse B mit mehr als 2 Jahre voraus. Je nach Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse kann sich der Mindestumfang der theoretischen als auch der pratischen Ausbildung verändern)
DE
Erläuterung
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter
21 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
D
Eingeschlosse Klassen
BE, D1E sowie C1E, sofern C1 vorhanden ist
Bemerkung
befristet gültig
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
keine
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
4 Stunden zu je 45 Minuten Grundausbildung
3 Stunden zu je 45 Minuten Überlandfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Stunden zu je 45 Minuten Nachtfahrt
praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Augenärztliches Gutachten
Erste Hilfe
psychologisch-medizinische Untersuchung
Befristung
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre erfolgt durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 Nr.1 und 2 (Gesundheitszustand und Belastungsprofil), Anlage 6 (Sehvermögen)
Dauer der Fahrprüfung
70min
M
Erläuterung
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 0,05 l
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
nein
Eingeschlosse Klassen
keine
Bemerkung
kein Eintrag bei Prüfung auf KFZ mit automatischer Kraftübertragrung
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
keine
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe
L
Erläuterung
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
nein
Eingeschlosse Klassen
keine
Bemerkung
auch mit Anhänger bis 25 km/h
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
keine
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe
T
Erläuterung
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
nein
Eingeschlosse Klassen
M, L, S
Bemerkung
auch mit Anhänger; Zugmaschinen beschränkt auf 40 km/h für 16- und 17-Jährige
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
12 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Stoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
keine
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe
S
Erläuterung
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter
16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich
nein
Eingeschlosse Klassen
k.a.
Bemerkung
Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung
14 Doppelstunden zu je 90 Minuten Grundstoff
Mindestumfang der praktischen Ausbildung
keine
Das brauchen Sie
Passbild (biometrisch)
Sehtest
lebensrettende Sofortmaßnahmen
Erste-Hilfe