Klasse > BE <
Anhänger für PKW
gültig für
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt
eingeschlossen
keine
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre (Im Rahmen des Begleiteten Fahrens = 17 Jahre)
- Notwendiger Vorbesitz: Klasse B
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praxis
berechtigt zum Führen
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
notwendige Unterlagen
- Personalausweis/Pass
- Biometrisches Passbild
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Hinweise
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Artikel 4 - Richtlinie 2006 / 126 / EG
- unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt;
- das Mindestalter für die Klasse BE wird auf 18 Jahre festgelegt