Frequently Asked Questions - FAQ's
Wir möchten Ihnen den Umgang mit unseren Dienstleistungen so einfach wie möglich machen. Wenn es allerdings doch mal hakt, hilft oft schon ein kleiner Tipp, um das Problem zu beheben. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier eine Auswahl häufig gestellter Fragen (Frequently Asked Questions - FAQs) zur Verfügung.
Wir erweitern in regelmäßigen Abständen die Inhalte. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit gerne zur Verfügung.
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Allgemeine Fragen
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- Welche Sprachen sprechen Sie in der Fahrschule?
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Wir sprechen Russisch, Englisch, Deutsch und Badisch :-)
- Wie viele Fahrstunden sind obligatorisch?
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Es existieren keine Vorschriften betreffend der Anzahl gefahrenen Fahrstunden. Jedoch muss eine sichere, den Gesetzen angepasste Prüfungsfahrt mit dem Prüfungsexperten absolviert werden. Diese setzt eine gewissenhafte und gründliche Ausbildung voraus. Dazu verhelfen auch möglichst viele private Fahrstunden, damit Routine und Erfahrung ausgebaut werden können.
- Wie viele Fahrstunden sind heute Durchschnitt für Klasse B?
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Der Durchschnitt der letzten Jahre beträgt zwischen 25-30 Stunden (zzgl. Sonderfahrten). Dies ist ein Durchschnittswert, der nach oben wie unten massiv abweichen kann. Bei Freude am Autofahren, Interesse an der Ausbildung und guter Auffassungsgabe ist dies jedoch zu unterbieten. So sind erfolgreiche praktische Prüfungen bei uns auch mit 15 Stunden (zzgl. Sonderfahrten) keine Seltenheit.
- Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?
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Es gibt verschiedene Voraussetzungen um einen Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zu erhalten:
- Die Agentur für Arbeit / ARGE muss die Notwendigkeit einer Weiterbildung feststellen. Kann aus Sicht der Agentur /ARGE die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden, gibt es keinen Bildungsgutschein
- Ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass durch Erreichen des festgelegten Bildungsziels die Arbeitslosigkeit beendet werden kann, steigen die Chancen auf einen Bildungsgutschein
- Die Anforderungen an die Vorbeschäftigungszeit erfüllen müssen erfüllt sein
- Wenn es wirtschaftlich nicht zumutbar ist, dass Sie die Weiterbildung selbst finanzieren
- Wenn Sie den Beleg erbringen können, dass Sie entsprechende Eigeninitiative entwickelt haben, um die Arbeitslosigkeit zu beenden
- Wann kann ich mich anmelden?
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Vor jedem Theorieunterricht oder bei uns im Büro (persönlich oder telefonisch) in der Zeit von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr.
- Wie kann ich mich anmelden?
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Ich kann mich jederzeit per eMail anmelden. In der Zeit von Mo-Fr von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr sind wir für Sie auch telefonisch unter +49 (0)781 / 78513 jederzeit zu erreichen.
Fragen zum digitalen Tachographen
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- Ab wann wird der digitale Fahrtenschreiber 4.0 pflicht?
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Neu zugelassene oder neu ausgerüstete, gewerblich genutzte Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen ab dem 15.06.2019 mit einer neuen Generation digitaler Fahrtenschreiber ausgestattet sein.
- Was ist beim DTCO 4.0 zukünftig möglich?
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Mithilfe der Dedicated Short Range Communication (DSRC) ist die Kontrolle von LKW oder BUS im Vorbeifahren möglich.
Nach Artikel 9 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 dürfen bei dieser Kommunikation nur Daten übertragen werden, die für die Zwecke der gezielten Straßenkontrolle von Fahrzeugen notwendig sind, deren Fahrtenschreiber mutmaßlich manipuliert oder missbraucht wurde. Eine Fernabfrage von Lenk- und Ruhezeiten aus dem Tachographen ist nicht vorgesehen und auch technisch nicht möglich. Auch ist es nicht geplant, die Mautbrücken für das Auslesen der genennten Daten zu "missbrauchen". Dies bleibt auf die mobilen Geräte der BAG-Kontrolleure beschränkt.
Die ausgelesenen Daten müssen sich auf bestimmte aufgezeichnete Ereignisse oder Daten beziehen:
- Letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
- Längste Unterbrechung der Stromversorgung
- Sensorstörung
- Datenfehler Weg und Geschwindigkeit
- Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
- Fahren ohne gültige Karte
- Einstecken der Karte während des Lenkens
- Zeiteinstellungsdaten
- Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit
- Warum DTCO 4.0?
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Grundlage für die Neuerung ist die EU-Verordnung Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr.
Ziel der Verordnung ist die Einführung von „intelligenten“ (smarten) und manipulationssicheren digitalen Kontrollgeräten innerhalb der gesamten Europäischen Union. Damit sollen Manipulationen und Missbrauch früher erkannt werden können, um Sozialvorschriften besser durchzusetzen sowie Arbeitsbedingungen und Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen, ohne dass die administrativen Belastungen noch größer werden.
- Werden bei DTCO 4.0 sofort neue Fahrtenschreiberkarten benötigt?
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NEIN, es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine gültige Fahrerkarte der 1. Generation vor dem Ablauf durch eine Fahrerkarte der 2. Generation zu ersetzen. Da aber die Fahrtenschreiber der 2. Generation zusätzliche Informationen verarbeiten und auch speichern müssen, bedarf es neuer Fahrtenschreiberkarten.
Die aktuell im Umlauf befindlichen Fahrtenschreiberkarten sind auf- und abwärtskompatibel - eine Fahrer-, Unternehmens- oder Kontrollkarte der 1. Generation funktioniert also auch in einem Fahrtenschreiber der 2. Generation mit Ausnahme der Werkstattkarten!
Bei den Werkstattkarten besteht lediglich eine Abwärtskompatibilität. Zur Aktivierung und Kalibrierung eines Fahrtenschreibers der 2. Generation ist eine Werkstattkarte der 2. Generation zwingend notwendig.„Funktionieren“ bei Karten der 1. Generation bedeutet dabei, dass Einschränkungen gegeben sind!
So kann z.B. auf einer "alten" Fahrerkarte der 1. Generation mangels vorhandener „Datenfelder“ keine Speicherung von Ortspunkten (GNSS-Koordinaten) erfolgen, sondern weiterhin nur die Länderkennung hinterlegt werden. Ein vorzeitiger Ersatz wird im Einzelfall lediglich bei Werkstattkarten notwendig sein.
- Wird die DSGVO bei DTCO 4.0 berücksichtigt?
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NEIN, persönliche Daten werden DSGVO-konform nicht übermittelt.
- Was ist ein digitaler Tachograph (DTCO 1381)?
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Ein digitaler Tachograph ist ein System zur elektronischen Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer und Beifahrer von Nutzfahrzeugen. Darüber hinaus werden auch die gefahrene Geschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke sowie weitere systembezogene Parameter aufgezeichnet. Die Speicherung der Daten erfolgt in einem geräteinternen Speicher (Massenspeicher) und auf fahrerbezogenen Chipkarten (Fahrerkarten). Die EU-Kommission hat beschlossen, dass digitale Tachographenanlagen in den nächsten Jahren das heute übliche EG-Kontrollgerät mit Diagrammscheibe ersetzen sollen. Die gesetzliche Grundlage dafür bilden die Verordnungen (EG) Nr. 2135/98 und Nr. 1360/2002.
Textquelle: Siemens VDO
- Warum wird der bewährte Tachograph mit Diagrammscheiben durch ein elektronisches Gerät ersetzt?
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Die EU-Kommission setzt sich für eine bessere Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten ein. In diesem Zusammenhang wurde die Verordnung (EG) Nr. 2135/98 erlassen, nach der neue tachographenpflichtige Fahrzeuge in der EU zukünftig mit digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen.
Textquelle: Siemens VDO
- Gibt es zukünftig nur noch digitale Tachographen?
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Auf Basis der EU-Verordnungen und den Stellungnahmen der EU-Kommission ist davon auszugehen, dass in den Mitgliedsstaaten der EU alle neu zugelassenen tachographenpflichtigen Fahrzeuge ab Mai 2006 mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen. Außerdem können seit August 2005 digitale Tachographen auf freiwilliger Basis eingebaut werden.
Textquelle: Siemens VDO - Wann werden neue Nutzfahrzeuge mit digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet?
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Auf Basis der EU-Verordnungen und den Stellungnahmen der EU-Kommission ist davon auszugehen, dass in den Mitgliedsstaaten der EU alle neu zugelassenen tachographenpflichtigen Fahrzeuge ab Mai 2006 mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden müssen. Außerdem können seit August 2005 digitale Tachographen auf freiwilliger Basis eingebaut werden.
Textquelle: Siemens VDO
- Wann werden neue Last- und Personenkraftwagen mit digitalen Tachographen (DTCO) ausgerüstet?
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Nach seit August 2002 geltendem EU-Recht sollten alle nach dem 5. August 2004 neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit digitalen Tachographen ausgerüstet werden. Parallel dazu sollten die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 5. Mai 2004 Chipkarten ausgeben. Der Einführungstermin richtete sich nach dem Veröffentlichungstermin von Anhang 1B (1360/2002) im EU-Amtsblatt, der erfolgreichen Homologation eines „digitalen Tachographen“ und der Verfügbarkeit von Tachographen-Chipkarten. Änderungen an der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates zu Kontrollgeräten im Straßenverkehr, welche die Einführung von digitalen Tachographen unterstützen, finden sich in den Verordnungen (EG) 2135/98 und 1360/2002 des Rates. Am 11. Juni 2004 einigte sich dann der Rat der EU-Verkehrsminister auf den 5. August 2005 als verbindlichen Einführungstermin des digitalen Tachographen. Die Entscheidung des Ministerrates über den Einführungstermin erfolgte im Rahmen der Aktualisierung der Verordnung (3820/85) über Fahr- und Ruhezeiten. Bei der zweiten Lesung der neuen Fahrerzeitenverordnungen, am 14. April 2005, stimmte das EU-Parlament für eine weitere Verschiebung des verbindlichen Einführungstermins von digitalen Tachographen: 1) Alle nach dem 5. August 2006 produzierten Fahrzeuge sind mit Kontrollgeräten gemäß den Anforderungen in Anhang 1B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten. 2) Ab dem 5. August 2007 sind alle neu in Verkehr gebrachten Fahrzeuge mit Kontrollgeräten gemäß den Anforderungen in Anhang 1B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auszurüsten. In einem Vermittlungsverfahren muss nun ein Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments hinsichtlich der verbindlichen Einführung gefunden werden. Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst im Herbst 2005 abgeschlossen sein. Laut einer am 22. März 2005 veröffentlichten Stellungnahme des Ministers David Jamieson befürwortet Großbritannien die Einführung von digitalen Tachographen ab August diesen Jahres, macht andererseits aber eine Einbaupflicht davon abhängig, dass seitens der Industrie alle diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Textquelle: Siemens VDO
- Müssen alle Fahrzeuge mit analogen Tachographen umgerüstet werden?
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Nein, eine generelle Pflicht zur Umrüstung des Fahrzeugbestandes besteht nicht. Allerdings verlangt die EU-Verordnung, dass im Fall der Ersetzung des elektrischen Kontrollgerätes von Nutzfahrzeugen >12 t und Bussen mit mehr als 8 Sitzplätzen und >10 t, die ab dem 1.1.1996 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, ein digitaler Tachograph eingebaut werden muss. Ausführliche Untersuchungen der Tachographen- und Fahrzeughersteller zeigen, dass eine Umrüstung von Altfahrzeugen, die den gesetzlichen Anforderungen und den Sicherheitsstandards der Fahrzeughersteller entspricht, nicht in allen Fällen technisch möglich ist. Eine Kontrolle von Werkstätten und Fahrzeughaltern auf Einhaltung dieser Bestimmungen ist kaum möglich. Ob und ggf. in welcher Form die Forderungen der EU in nationales Recht umgesetzt werden, ist bei den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten zu erfragen.
Textquelle: Siemens VDO
- Gibt der DTCO Hinweise über die aktuellen Lenk- und Ruhezeiten in Bezug auf die Einhaltung der EU-Sozialvorschriften?
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Ja, der DTCO warnt 15 Minuten vor Überschreiten der zulässigen Lenkzeit von 4,5 Stunden. Die registrierten Lenk- und Ruhezeiten und deren Summenwerte können angezeigt und ausgedruckt werden.
Textquelle: Siemens VDO
Verkehrsregeln
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- Schilder verdeckt - was kann ich tun?
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Auch rechtswidrig aufgestellte oder verschneite Schilder müssen beachtet werden. Auch Einwänden gegen Bußgeldbescheide wegen nicht beachteter alter (vermeintlich ungültiger) Schilder hätten Gerichte bisher nicht stattgegeben, so Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU). Also: Wo ein Schild steht, muss man sich auch danach richten.
- Ohne Schilder - geht das überhaupt?
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Bohmte bei Osnabrück hat 2008 als erste deutsche Gemeinde auf Schilder verzichtet. Im Ortskern gibt es keine Verkehrszeichen und keine Ampeln. Es gilt die Regel „rechts vor links“ und die gegenseitige Rücksichtnahme. Die Idee des „Shared Space“ (gemeinsam genutzter Raum) stammt aus den Niederlanden.
- Wieviele Schilder sind in Deutschland überflüssig?
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Ein Drittel der Schilder ist nach Angaben des ADAC überflüssig. Demnach wurden für ihren Aufbau etwa 1,5 Millionen Euro verschwendet.
Textquelle: www.adac.de - Wieviele Verkehrsschilder gibt es in Deutschland?
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Mehr als 20 Millionen Verkehrsschilder säumen Deutschlands Straßen. Kosten: 200 Euro pro Stück. Insgesamt gibt es rund 650 verschiedene Verkehrszeichen.
- Seit wann gelten in Deutschland einheitliche Regeln?
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Einheitliche Regeln für Autofahrer gelten in Deutschland seit hundert Jahren. Verkehrszeichen gibt es bei uns seit 1934 (Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. Mai 1934). Stoppschild und Überholverbot gab es darin noch nicht.
- Seit wann gibt es Stop statt Halt?
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Ein dreieckiges, rot-blaues Schild mit der Aufschrift „Halt“ gab es seit 1939. Erst 1971 kam das Stoppschild in seiner heutigen Form. Übrigens auch nach der Rechtschreibreform mit nur einem „P“.
technische Fragen
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- Super plus statt Super - ist das schlimm?
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Generell gilt: Höherwertiges Benzin zu tanken ist für den Motor nicht schädlich. Aber ob es was bringt, seinem Motor Champagner statt Sekt zu spendieren? Aral-Sprecher Detlef Brandenburg: „Benzin mit höherer Oktanzahl kann zu Verbrauchsvorteilen und einer Leistungssteigerung führen."
- Darf ich Lkw-Diesel tanken?
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Im Prinzip ja, aber der Lkw-Diesel ist mit seinen Additiven nicht optimal auf Pkw-Betrieb abgestimmt. Und dann sind da zwei weitere Probleme: Zapfpistole und Fließgeschwindigkeit. Die Pistole an der Lkw-Säule hat einen vergrößerten Durchmesser, passt nicht auf den Einfüllstutzen, außerdem fließt an den Hochleistungszapfsäulen der Kraftstoff schneller. Wer sein Auto an der Lkw-Säule auftanken will, wird unweigerlich eine riesige Sauerei anrichten.
- Was passiert, wenn ich E85 tanke?
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Beträgt der Anteil an E85 mehr als zehn Prozent, wird dringend empfohlen, den Tankinhalt auszutauschen. Grund: Der Energiegehalt von E85 ist um etwa 40 Prozent geringer als der von Super. Somit läuft der Motor permanent deutlich zu mager, Schäden am Motor können die Folge sein.
- Wie lang ist Sprit haltbar?
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Bei optimaler Lagerung (geeigneter Reservekanister ist zu 90 Prozent gefüllt, enthält wenig Sauerstoff und ist keinen extremen Temperaturen ausgesetzt) gilt folgendes: Benzin ist mindestens zwei Jahre haltbar, Diesel ist nach einem halben Jahr aufzubrauchen. Wichtig: draufschreiben, was drin ist - mit Datum!
- Kann ich beim Tanken noch was falsch machen?
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Achtung, Benzin ist hochexplosiv. Deshalb ist Rauchen an der Tankstelle grundsätzlich verboten. Auch das Handy kann gefährlich werden: fällt es runter, können Funken aus dem Akku schlagen, die ausgelaufenen Kraftstoff entzünden, im schlimmsten Fall die ganze Tankstelle in die Luft jagen.
Ach ja: Vor der Weiterfahrt bitte die Zapfpistole aus dem Stutzen ziehen, ist besser so ... - Statt Super Normal getankt - und jetzt?
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Für moderne Motoren ist Normal (91 Oktan) statt Super (95) kein Problem, da sie Klopfsensoren haben. Alte Fahrzeuge ohne Klopfsensoren sollten vorsichtig und ohne Vollgas gefahren werden. So bald wie möglich Super plus (98) nachtanken.
- Benzin satt Diesel – ist das schlimm?
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Sehr schlimm sogar, wenn es sich um Common-Rail oder Pumpe-Düse-Triebwerke handelt. Schon bei geringen Mengen Benzin kann der Schmierfilm in der Einspritzpumpe reißen. Wer einen modernen Diesel mit Benzin fährt, riskiert im schlimmsten Fall einen kapitalen Motorschaden. Einzige Lösung: falschen Sprit abpumpen und Kraftstoffsystem reinigen lassen. Alte Diesel (etwa Golf I und II) vertragen bis zu 30 Prozent Benzinanteil.