Info-Seiten zum EU-Berufskraftfahrer

Die Fahrerlaubnis, mit der sich der überwiegende Teil der Berufskraftfahrer bisher noch qualifiziert, wird bald nicht mehr ausreichen. Denn nach der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie müssen zukünftig alle gewerblichen Omnibus- und Lkw-Fahrer/innen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Gruppe der Berufskraftfahrer besser auszubilden und sie gezielt auf ihren speziellen Beruf vorzubereiten - und das europaweit. Gleichzeitig wird damit auch das Berufsbild und Image des Berufskraftfahrers in der Öffentlichkeit aufgewertet.

Von den Regelungen betroffen sind Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.

Die Fahrschule Laitenberger bietet für die Durchführung der Weiterbildung und Grundqualifikation die entsprechenden Kurse. Zudem finden Sie auf dieser Website alle nötigen Hintergrundinformationen über die gesetzlichen Regelungen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG).

Ab sofort finden Sie alle Informationen rund um das BKrFQG auf unserer neuen Homepage [weiter]

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