Kategorie: Vorschriften
Toter Winkel-Aufkleber
Ab dem 1. Januar 2021 sind in Frankreich neue Vorschriften für den toten Winkel von Fahrzeugen in Kraft getreten (Dekret Nr. 2020-1396 vom 17. November 2020 und Verordnung vom 5. Januar 2021 zur Umsetzung von Artikel R. 313-32-1 der Straßenverkehrsordnung bezüglich der Markierung des toten Winkels bei schweren Fahrzeugen).
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (Güter- oder Personentransport), müssen - WÄHREND SIE SICH IN STADTGEBIETEN BEFINDEN -an den Seiten und hinten einen sichtbaren Aufkleber aufweisen (außer wenn dies praktisch nicht umsetzbar ist, wie bei Autotransportern) der auf die toten Winkel aufmerksam macht.
Wenn das Fahrzeug, das die Rechtsvorschriften eines anderen EU-Staates anwendet, bereits über ähnliche Vorrichtungen zur Anzeige des toten Winkels verfügt, wird davon ausgegangen, dass es den französischen Rechtsvorschriften entspricht.
Bei Nichteinhaltung kann ein Bußgeld von 135 € verhängt werden.