Kategorie: Vorschriften
Rote Karte für Autos ohne Plakette
An vielen Windschutzscheiben klebt sie schon: die rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette. Wer allerdings noch keine hat, sollte sich sputen: Ab 1. Januar 2010 gibt es auch in Freiburg eine Umweltzone, die fast das gesamte Stadtgebiet abdeckt. Für Autos ohne Plakette gilt dann ein generelles Fahrverbot. Wer das missachtet, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 40 Euro, sondern auch einen Punkt in Flensburg.
Im Kampf gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub und Stickoxide macht die Stadt ab dem kommenden Jahr ernst. Mit dem Luftreinhalteplan und dem Aktionsplan "Feinstaub" will das zuständige Regierungspräsidium dazu beitragen, die Luftqualität insbesondere an den stark befahrenen Straßen zu verbessern und damit die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Wie bereits in zahlreichen anderen deutschen Städten gibt es dann eine Umweltzone, innerhalb derer nur noch Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß fahren dürfen.
Sorgen müssen sich allerdings die wenigsten Fahrzeughalter machen: Etwa 95 Prozent der in Freiburg gemeldeten Kfz erhalten eine Feinstaubplakette, bei über 70 000 der rund 104 000 Fahrzeuge wird sie sogar grün sein. Darunter fallen fast ausnahmslos alle Benziner mit einem geregelten Katalysator, eine Technik, die seit etwa 20 Jahren Standard ist.
Schwieriger sieht es bei Dieselfahrzeugen aus: "Grün" gibt's in der Regel nur für Autos, unter deren Haube ein ganz modernes Dieselherz pocht und deren Abgase aufwändig gereinigt werden (Abgasnorm Euro 4 und besser). Für alle etwas älteren Ölbrenner reicht es nur zu "gelb" (noch keine Fahrverbote in Sicht) oder "rot" (Fahrverbot ab 2012).
Allerdings ist bei vielen Altfahrzeugen die Nachrüstung von Katalysatoren oder Partikelfiltern möglich, mit denen eine bessere Schadstoffklasse erreicht wird. Damit verbunden ist meist auch ein geringerer Steuersatz, sodass sich die Investition schnell rentiert. Informationen über Nachrüstmöglichkeiten gibt es im Internet oder beim Fahrzeughersteller. Die Werkstatt des Vertrauens weiß hier sicherlich Rat.
Ganz bitter sieht es hingegen für Besitzer älterer, vor allem dieselgetriebener Fahrzeuge aus, für die es keine Nachrüstmöglichkeit gibt. Davon betroffen sind beispielsweise viele Campingmobile. Zwar können deren Besitzer bei der Stadt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, die jedoch an zahlreiche Hürden gekoppelt ist. Generell ausgenommen von den Fahrverboten sind historische Fahrzeuge mit Oldtimerzulassung (H- oder rotes 07-Kennzeichen) sowie alle Zwei- und Dreiräder. Auch Fahrzeuge, die von Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen „aGâ€, „H†oder „Bl†benutzt werden, haben freie Fahrt.
Feinstaubplaketten sind an unzähligen Stellen in der Stadt erhältlich, beispielsweise bei Fachwerkstätten oder überall dort, wo die Hauptuntersuchung durchgeführt wird. Außerdem gibt es sie für 5 Euro auch im Bürgeramt in der Basler Straße, bei der Bürgerberatung im Rathaus in den Ortsverwaltungen sowie im Internet.
Allgemeines:
Bereits seit dem 01.03.2007 können in Deutschland in Städten und Kommunen Fahrverbote in Umweltzonen erlassen werden. Voraussetzung ist, dass diese durch die Stadt oder die Kommune besonders als Umweltzone gekennzeichnet worden sind. Die ersten Umweltzonen wurden zum 1. Januar 2008 in den Städten Berlin, Köln und Hannover eingerichtet. Nach Dortmund mit der Kleinumweltzone Brackeler Straße am 12.01.2008 folgten am 01.03.2008 die acht Baden-Württemberger Städte Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Mühlacker, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart und Tübingen.
Die besonders durch den Feinstaub gefährdeten Bereiche müssen durch das Zeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.
Fahrzeuge ohne eine Umweltplakette dürfen die Umweltzone nicht durchfahren, sonst drohen 40,00 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, auch wenn das Fahrzeug dies aufgrund seiner Emissionswerte dürfte.
Aus diesem Grunde ist es allen Autofahrern anzuraten, sich über die Umweltplakette zu informieren und diese rechtzeitig zu erwerben, sofern sie in den nächsten Jahren in eine der immer zahlreicheren Umweltzonen einfahren möchten. Dies geschieht am einfachsten durch einen Blick in den Fahrzeugschein. Zu welcher Schadstoffgruppe ein Auto gehört und welche der nachfolgend abgebildeten Umweltplaketten dieses erhalten kann, hängt von den dort ausgewiesenen zwei letzten Ziffern der Emissionsschlüsselnummer ab. Hilfe gibt auch die Zuordnungstabelle.
Laut dem Bundesverkehrsministerium fallen bei Pkw´s alle Fahrzeuge mit den Nummern 03 bis 13 in die Fahrverbots-Gruppe. Die Baujahre reichen dabei von 1992 bis 1997. Betroffen sind je nach technischer Ausstattung also auch Autos, die jünger als zehn Jahre sind.
Alle vorgenannten Maßnahmen dienen zunächst der Verbesserung der Luftqualität und der Reduzierung des Feinstaubes gemäß der entsprechenden EU-Leitlinie. Die Umwelt-Plakette regelt also den Umgang mit dem Feinstaub, nicht aber die Belastung der Umwelt mit dem schädlichen Treibhausgas Kohlendioxid CO2. Hier kann eine Entlastung z. B. über eine Klima-Vignette erfolgen, wie sie von Climate Company ausgegeben wird. Die Klima-Vignette bewirkt, basierend auf dem europäischen Emissionshandel, eine Verminderung des globalen Klimawandels.