Kategorie: Vorschriften
Von: Fritz Laitenberger
Radfahrer überholen
Wer Radfahrer überholen will, muss künftig vorsichtiger sein: Innerorts gilt dann ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es zwei Meter Abstand. Bisher schreibt die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. Künftig kann außerdem ein neues Schild darauf hinweisen, wenn das Überholen von Zweirädern komplett verboten ist.
Die Bundesregierung will die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den Text dann im Bundesgesetzblatt verkünden. Am Tag nach der Verkündung treten die Änderungen in Kraft.