Kategorie: Vorschriften
Neue Vorschrift für Motorradfahrer in Frankreich
Ab 01. Januar 2013 müssen in Frankreich alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern mit einem Hubraum von mehr als 125 ccm oder Fahrzeugen der Klasse L5e (Motordreiräder) mit einer Leistung von über 15 kW eine reflektierende Kleidung tragen. Davon betroffen sind auch ausländische Motorradfahrer.
Das reflektierende Material muss der französischen Norm oder gleichwertigen Standards entsprechen und mindestens eine Fläche von 150 Quadratzentimetern aufweisen. Die Fläche darf sich jedoch auf mehrere Teilbereiche aufteilen. Die reflektierenden Bereiche müssen sich am Körper zwischen Helm und Gürtellinie befinden und so angebracht sein, dass sie von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden können.
Das Reflexmaterial kann in die Schutzausrüstung integriert sein, andernfalls darf es auch darüber – Beispiel Warnweste – getragen werden.
Die neue Richtlinie gilt auch für ausländische Motorradfahrer. Eine Missachtung wird mit einem Bußgeld geahndet – von knapp 70 Euro ist nach unbestätigten Angaben die Rede.
Für Autofahrer in Frankreich gibt es bereits seit 1. Juli 2008 eine Warnwestenpflicht.