< Was sich zum 1. August 2012 alles ändert
02.04.2013 12:32 Alter: 12 yrs
Kategorie: Vorschriften

"Neue" StVO zum 01.04.2013

3 Jahre nach dem ersten missglückten Anlauf soll zum 01. April 2013 nun die "neue" Straßenverkehrsordnung endlich in Kraft treten.

Nach dem missglückten Anlauf vor 3 Jahren soll nun endlich die neue StVO (Straßenverkehrsordnung) in Kraft treten.
Am 21.09.2012 stimmte der Bundesrat der Verordnung zur Neufassung zu. Gerade noch vor In-Kraft-Treten am 01. April 2013, nämlich am 12.03.2013 verkündete jetzt das Bundesverkehrsministerium im Bundesgesetzblatt die Neufassung.

Hier einige der Änderungen:

  • Schilderwald reduziert - geänderte, gestrichene und neue Verkehrszeichen
  • Tagfahrlicht bei Krafträdern zulässig
  • Regeländerungen für den Radverkehr:
    • erweiterte Benutzungsregeln für linke Radwege - dürfen bei entsprechendem Zusatzzeichen genutzt werden
    • grundsätzliche Geltung der Ampelregelung für den fließenden Verkehr
    • Kinderbeförderung in Fahrradanhängern
  • Busspuren können mit Zusatzzeichen auch für andere freigegeben werden - auch Radfahrer - dann gelten die  Sondersignale für den ÖPNV
  • Inline-Skates und Rollschuhe gelten nicht als Fahrzeuge und müssen damit (bis auf wenige Ausnahmen) auf Fußgängerflächen
  • Regeländerungen am Bahnübergang:
    • Allgemeines Überholverbot ab dem Gefahrzeichen bis zum Übergang
    • Abschaffung des Wartegebots nach der einstreifigen Bake für LKW über 3.500 kg und Züge
  • Sonderrechte für Postfahrzeuge (Anlieger- und Anlieferverkehr)
  • Fahrzeugbreite bezieht sich beim entsprechenden Verkehrszeichen auf die tatsächliche Breite inklusive der Außenspiegel
  • Ausnahmen bei Umweltzonen für Behinderte
  • Sprachliche Änderungen:
    • Bei Gewichtsbezeichnungen wird statt "Gewicht" der Begriff "Masse" verwendet
    • Einarbeitung geschlechtsneutraler Formulierungen - aus Radfahrern werden Radfahrende, aus Fußgängern zu Fuß Gehende, aus Verkehrsteilnehmern werden am Verkehr Teilnehmende ...

Dementsprechend gibt es auch Anpassungen und Ergänzungen im Bussgeldbereich.


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