< Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
16.03.2012 08:28 Alter: 13 yrs
Kategorie: Vorschriften

Der Alkoholtester wird Pflicht

Bei Fahrten nach Frankreich ist ab 1. Juli Alkoholtestgerät Pflicht

Alle Autofahrer in Frankreich müssen ab dem 1. Juli 2012 ein unbenutztes Alkoholtestgerät mitführen und gegebenenfalls bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei vorweisen. Auf diese neue Regelung, die auch für ausländische Autofahrer gilt, machte die französischen Botschaft aufmerksam.
Das Gerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an. In Frankreich gilt wie in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle kein unbenutztes Alkoholmessgerät vorzeigen, wird ab dem 1. November 2012 ein Bußgeld in Höhe von elf Euro an Ort und Stelle fällig. Die Tests sind "für einen geringen Preis im Handel (zum Beispiel an Tankstellen) erhältlich", erklärte die Botschaft.

 

Für welche Fahrzeuge gilt die Mitführpflicht?
Die Mitführpflicht gilt für sämtliche Kraftfahrzeuge (also auch Motorräder) mit der Ausnahme von Kleinkrafträdern (cyclomoteurs / zweirädriges Fahrzeug mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h). Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem Alcolock-System (= Wegfahrsperre in Verbindung mit einem Gerät zur Atemalkoholbestimmung) ausgerüstet sind, müssen ebenfalls kein zusätzliches Alkoholtestset mitführen.

 

Wie muss das Alkoholtestset beschaffen sein?
Es dürfen sowohl Einwegtests auf chemischer Basis als auch elektronische Atemalkohol-Messgeräte mitgeführt werden. Bei einem Einwegtest darf das vom Hersteller vorgegebene Haltbarkeitsdatum nicht abgelaufen sein. Ein Einwegtest besteht im Regelfall aus einer Röhre und einer Plastiktüte, in die geblasen werden muss. Auf der Röhre ist dann anhand einer Verfärbung abzulesen, ob man noch fahrtüchtig ist. Bei einer Verkehrskontrolle muss ein unbenutzter Einwegtest vorgezeigt werden.

Die Verkehrssicherheitsabteilung des französischen Innenministeriums (Sécurité routière) weist darauf hin, dass nur diejenigen Alkotests den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die gemäß der französischen Norm / Norme française (NF) zertifiziert sind. Auf chemischer Basis funktionierende Atemalkoholtestsets müssen hierbei die Referenznorm NF X 20-702 der französischen Normungsorganisation AFNOR erfüllen.

 

Warum wird in Frankreich eine derartige Mitführpflicht eingeführt?
Frankreich ist ein Land mit einer hohen Zahl von Verkehrsopfern: 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich sind auf Alkoholgenuss zurückzuführen. Die neue Mitführpflicht ist Teil eines Maßnahmepakets, mit dem Verkehrsopferzahlen reduziert werden sollen. Eine solche Reduzierung verspricht man sich mit freiwilligen Selbsttests und dem eventuellen Verzicht aufs Autofahren.

Textquelle: www.adac.de


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