Kategorie: Vorschriften
Das ändert sich in 2012
Kraftfahrzeugbesitzer, die die Frist für die fällige Hauptuntersuchung (HU) um mehr als zwei Monate überschreiten, bleiben voraussichtlich von April 2012 an von der Rückdatierung der Prüfplakette verschont. Allerdings müssen sie wegen angeblich höherem Inspektionsaufwand einen Aufschlag der Prüfgebühr von 20 Prozent hinnehmen.