Kategorie: Vorschriften
Bescheinigung von Tätigkeiten
Am 14. Dezember 2009 wurde durch die europäische Kommission ein neuer Vordruck veröffentlicht. Diese neue europaweit gültige Bescheinigung sollte ab sofort (nicht nur im internationalen Verkehr) unbedingt verwendet werden (abrufbar in Deutsch als Word-Datei unter Download - Dokumente unter EU_Bescheinigung.doc).
Diese neue Bescheinigung wird in der gesamten EU in allen Amtssprachen der Europäischen Union anerkannt. Aufgrund seines Standardformats kann das Formblatt leicht gelesen werden, da die auszufüllenden Felder genau vorgegeben und durchnummeriert sind. Wir empfehlen trotzdem, diese Bescheinigung in der entsprechenden Landessprache mitzuführen. Alle Felder des Formblatts sind maschinenschriftlich auszufüllen. Das Formblatt ist nur gültig, wenn es von einem Vertreter des Unternehmens und vom Fahrer vor Antritt der Fahrt unterzeichnet wurde.
Selbständig tätige Fahrer unterzeichnen sowohl als Vertreter des Unternehmens wie auch als Fahrer. Nur das im Original unterzeichnete Formblatt ist gültig. Der Text des Formblatts darf nicht verändert werden. Das Formblatt darf weder vorab unterzeichnet noch handschriftlich verändert werden. Soweit nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zulässig, kann von den Kontrollbehörden ein Fax oder eine digitalisierte Kopie anerkannt werden. Das Formblatt kann mit dem individuellen Unternehmenslogo / Adressangaben auf Papier ausgedruckt werden.